Seit über zehn Jahren will die Politik die Steuerklassen abschaffen. Die Regierung will bald verraten, wie das geschehen soll. Doch ihre Intention ist nicht immer klar. Als emanzipatorische Reform geplant, ändert sich die Gesellschaft schneller als die Steuergesetze.
„Mit der Individualisierung wird jedes Familienmodell gleich behandelt und besteuert werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte Premier Luc Frieden (CSV) in seiner Rede zur Lage der Nation. „Et ass net um Staat ee Familljemodell virzeschreiwen“, erklärte er vor den Abgeordneten. Seit 2013 steht diese als große Gesellschaftsreform gepriesene Neugestaltung des Steuersystems auf der Agenda der wechselnden Regierungen.
Finanzminister Gilles Roth (CSV) soll Anfang Juli erste „Reformpisten“ vorlegen. Ein Gesetzentwurf soll aber erst nächstes Jahr stehen. Die Schaffung einer einzigen Steuerklasse würde die steuerliche Begünstigung der Hausfrauenehe beenden. Doch es handelt sich um ein Mammutvorhaben, das viel politischen und gesellschaftlichen Sprengstoff bietet – dessen Begründung aber immer weniger nachvollziehbar wird.
Mittlerweile arbeiten die Frauen mehr als noch vor zehn Jahren. Auch bereits von Blau-Rot-Grün umgesetzte Reformen machen die Individualisierung weniger dringlich. Die Nachteile und Widersprüche werden jedoch umso deutlicher. Mit der Reform würde nämlich eine von Politikern immer wieder behauptete strukturelle Ungerechtigkeit durch eine offensichtliche Ungleichbehandlung ersetzt. Zudem droht das Steuersystem nicht einfacher, sondern noch komplexer zu werden.
Eine Frage der Gerechtigkeit – wirklich?
So sehen es jedenfalls immer mehr Experten. Die Denkfabrik „Idea“ veröffentlichte etwa vergangene Woche eine ausführliche Analyse, die viele grundsätzliche Fragen zum Projekt Individualisierung aufwirft. Dabei geht es eben vor allem um die Frage der Gerechtigkeit. „Tout ça pour ça?“, fragt Fatima Chaouche am Ende ihres Beitrags in dem Sammelband. Die Expertin für Steuerrecht widerspricht darin vehement der Grundannahme der Politik, wonach die individuelle Besteuerung gerechter sei als das aktuelle System.
„Das System der Steuerklassen ist nicht diskriminierend, obwohl der Begriff im politischen Diskurs genutzt wird“, so Fatima Chaouche weiter. Es wäre ja auch erstaunlich, wenn der Verfassungsgerichtshof während Jahrzehnten bei einer vermeintlich flagranten Ungleichbehandlung nicht eingegriffen hätte, betont die Referendarin des Verwaltungsgerichtshofs und Dozentin der Universität Luxemburg.
Tatsächlich geht aus der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte klar hervor: Eine Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn Menschen in einer objektiv vergleichbaren Lage unterschiedlich vom Staat behandelt werden. Das ist bei Alleinstehenden, Verheirateten und „Gepacsten“ aber nicht der Fall – zumindest nicht aus juristischer Sicht.
Et ass net um Staat ee Familljemodell virzeschreiwen. Et ass un all Koppel, un all Famill, déi Decisioune selwer ze treffen. Mir musse mat eiser Politik all Choix respektéieren.“Luc Frieden, Premierminister
Wichtig in der Frage der Steuergerechtigkeit ist im Gegenteil die Beitragsfähigkeit („capacité contributive“). Jeder soll demnach gemäß seines Einkommens zur Finanzierung des Staates beitragen. Dazu zählt laut der Rechtsprechung die familiäre Situation, etwa ob ein Steuerzahler für Familienmitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen aufkommen muss. Fatima Chaouche warnt vor einer Klagewelle, falls die Reform dies nicht in Betracht ziehe …
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