Im Zuge der Verfassungsreform hat das Parlament sich in gleich mehreren Punkten selbst gestärkt. Einer davon ist die Beziehung zum Staatsrat. Künftig kann sich nämlich nicht nur die Regierung direkt mit Fragen an die hohe Körperschaft wenden. Auch der Abgeordnetenkammer wird dieses Recht zugestanden. Am Mittwoch wurde der entsprechende Gesetzesvorschlag verabschiedet.

Mit diesem Text wird das aktuelle Gesetz über die Organisation des Staatsrats aus dem Jahre 2017 abgeändert und an die neue Verfassung angepasst. In Kraft tritt das neue Gesetz denn auch erst gemeinsam mit der Verfassungsreform, deren Abstimmung in zweiter Lesung noch aussteht. Dies soll im Laufe der kommenden Wochen geschehen, wie Mars Di Bartolomeo (LSAP), einer der vier Autoren des Gesetzesvorschlags, am Mittwoch ankündigte.

In Zukunft kann dann das Parlament den Staatsrat um seine prinzipielle Einschätzung zu einem Gesetzvorhaben bitten …