Im Zuge der Verfassungsreform hat das Parlament sich in gleich mehreren Punkten selbst gestärkt. Einer davon ist die Beziehung zum Staatsrat. Künftig kann sich nämlich nicht nur die Regierung direkt mit Fragen an die hohe Körperschaft wenden. Auch der Abgeordnetenkammer wird dieses Recht zugestanden. Am Mittwoch wurde der entsprechende Gesetzesvorschlag verabschiedet.
Mit diesem Text wird das aktuelle Gesetz über die Organisation des Staatsrats aus dem Jahre 2017 abgeändert und an die neue Verfassung angepasst. In Kraft tritt das neue Gesetz denn auch erst gemeinsam mit der Verfassungsreform, deren Abstimmung in zweiter Lesung noch aussteht. Dies soll im Laufe der kommenden Wochen geschehen, wie Mars Di Bartolomeo (LSAP), einer der vier Autoren des Gesetzesvorschlags, am Mittwoch ankündigte.
In Zukunft kann dann das Parlament den Staatsrat um seine prinzipielle Einschätzung zu einem Gesetzvorhaben bitten, noch ehe ein Gesetzesvorschlag eingebracht wird. In dieser Form konnte bisher nur die Regierung ihn zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen befragen. Zudem kann künftig auch das Parlament – wie die Regierung – dem Staatsrat „toutes autres Questions“, wie es im Gesetzesvorschlag heißt, unterbreiten.
Dieses Recht obliegt wohlgemerkt der Abgeordnetenkammer als Institution: Solche Fragen können demnach nicht von einem oder mehreren Parlamentariern im Alleingang eingereicht werden, sondern es bedarf einer Stimmenmehrheit. Weiterhin kann aber das Parlament einen einzelnen Abgeordneten nicht davon abhalten, dennoch einen Gesetzesvorschlag einzureichen, wie der CSV-Abgeordnete Léon Gloden betonte.
Der 21-köpfige Staatsrat seinerseits erhält die Möglichkeit, sich proaktiver in die Gesetzgebung einzubringen. In Zukunft kann er nämlich nicht nur die Regierung, sondern auch das Parlament darauf aufmerksam machen, dass in seinen Augen neue Gesetze oder Änderungen an bestehenden Gesetzen angebracht seien.
Des Weiteren wird im Zuge der Gesetzesanpassung der Eid abgeändert, den ein Mitglied des Staatsrats leisten muss. Statt wie bisher mit „Je jure fidélité au Grand-Duc, obéissance à la Constitution et aux lois de l’Etat“ beginnt dieser nun mit „Je jure d’observer la Constitution et les lois“.
Es war denn auch diese Änderung des Eids, welche die ADR dazu veranlasste, sich bei der Abstimmung zu enthalten – obwohl sie ansonsten mit dem Gesetzesvorschlag einverstanden sei, wie Fernand Kartheiser erklärte. Alle anderen Parteien stimmten für den Vorschlag. (GS)

