Das Justizministerium hat eine technische und legale Lösung gefunden, um Finanzdienstleistern und Journalisten wieder Zugang zum „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) zu gewähren. Diese Ankündigung soll aber erst in den kommenden Tagen umgesetzt werden. Vor zwei Wochen hatte das Luxemburger Handelsregister das RBE aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs gesperrt, ohne dass eine Alternative bestand. Sieben weitere EU-Mitgliedstaaten waren dem Luxemburger Beispiel gefolgt.

Das Prinzip ist künftig, dass nur jene Personen die wahren Besitzer von Gesellschaften im RBE nachschlagen können, die dazu ein „legitimes Interesse“ haben. Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) sieht diese Bedingung für Journalisten erfüllt. Künftig soll der Presserat den Zugang der Journalisten verwalten. Grundlage dafür sei eine Konvention mit „Luxembourg Business Registers“ (LBR), erklärt der Präsident des Presserats, Roger Infalt. Jeder Journalist, der eine Luxemburger Pressekarte hat, erhalte dann via ein Luxtrust-Konto Zugang zum RBE.

Das Abkommen zwischen LBR und Presserat ist allerdings noch nicht unterzeichnet, könnte aber noch diese Woche abgeschlossen werden. Diese Lösung wurde bei einem Treffen zwischen Presserat und Justizministerium am vergangenen Freitag diskutiert. „Der Zugang bleibt wie bisher unbegrenzt und die Luxemburger Journalisten dürfen natürlich die im RBE enthaltenen Informationen veröffentlichen“, betont Roger Infalt. Weder für internationale Journalisten noch für NGOs gibt es aber bisher eine Lösung.

Die Justizministerin hatte am Tag nach dem Urteil gesagt, dass der Zugang zum RBE innerhalb einer Woche wieder gewährleistet sein sollte. Diesen Zeitplan hat das Ministerium jedoch nicht eingehalten. Grund seien technische Schwierigkeiten, erklärte eine Sprecherin Reporter.lu vergangene Woche. Inzwischen haben aber wieder jene Dienstleister Zugang zum RBE, die bereits über ein persönliches Login verfügten. Die zuständigen Behörden ihrerseits hatten durchgehend Zugriff auf die Informationen des RBE.

Auf EU-Ebene würden die Diskussionen laufen, um die Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu bringen, betont das Justizministerium. Wie auch Reporter.lu berichtete, hatten die EU-Richter die Vorgabe der Richtlinie, in jedem Land das Register der wirtschaftlichen Eigentümer öffentlich zugänglich zu machen, als ungültig erklärt, weil sie gegen Grundrechte verstoße. (LS)


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