283 Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt, 848 Beleidigungen gegenüber Beamten, und das in einem Zeitraum von fünf Jahren. Diese Zahlen sind dem Gesetzentwurf zu den Bodycams für die Polizei zu entnehmen. Sie sollen verdeutlichen, mit welchen Vergehen die Ordnungskräfte regelmäßig konfrontiert sind und bei welchen Vorfällen die Körperkameras helfen könnten.
Die Kameras, die bereits seit Längerem von unter anderem der Polizei selbst gefordert werden, sollen nämlich dazu dienen, Vorfälle, bei denen es zu Auseinandersetzungen zwischen Beamten und Zivilpersonen kommt, aufzuklären. So sollen aber nicht nur Vergehen gegen Polizisten besser geahndet werden können, sondern auch ein eventuelles Fehlverhalten von Beamten aufgedeckt werden. Im besten Fall haben die Kameras eine deeskalierende Wirkung und verhindern künftig Vorfälle beider Art.
Die Bodycams sollen demnach „à double sens“ sowohl der Polizei als auch der Bevölkerung nutzen, wie aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervorgeht, der seit Mitte vergangener Woche dem Parlament vorliegt, wie zuerst das „Lëtzebuerger Land“ berichtete. Denn seit 2018 war die Generalinspektion der Polizei (IGP) mit insgesamt 102 Untersuchungen in Bezug auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizisten befasst.
In diesen Fällen ging es um mutmaßliche Körperverletzung oder eine vermeintlich schlechte Behandlung von Zivilpersonen durch Polizeibeamte. 41 dieser 102 Untersuchungen, von denen noch nicht alle abgeschlossen sind, wurden von den Justizbehörden ohne Folgen zu den Akten gelegt. Die Bodycams könnten demnach helfen, Polizisten vor unbegründeten Anschuldigungen zu schützen, stellen die Autoren des Gesetzentwurfs fest.
Der Einsatz der Bodycams soll aber einem strengen gesetzlichen Rahmen unterliegen, wie bereits bei der Vorstellung des Konzepts Mitte Juli betont worden war. Die Kameras zeichnen etwa nicht ständig auf, sondern müssen dazu von den jeweiligen Beamten eingeschaltet werden. Diese müssen denn auch die betroffenen Personen über die Aufnahme informieren. Ausnahmen bilden Einsätze in großen Menschenmengen.
Wann die ersten Kameras zum Einsatz kommen, ist derzeit noch unklar. Das Gesetzprojekt soll, geht es nach dem zuständigen Minister Henri Kox (Déi Gréng), schnellstmöglich vom Parlament verabschiedet werden. Alles in allem werden die Anschaffung der Geräte, die Datenspeicherung sowie die entsprechende Schulung der Beamten 5,97 Millionen Euro kosten. Dieser Betrag für einen Zeitraum von fünf Jahren ist so im Gesetzestext vermerkt. (GS)