Beim Sportmuseum-Projekt wurde gegen das Gesetz für öffentliche Aufträge verstoßen. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten, das Martine Hansen in Auftrag gab und das Reporter.lu vorliegt. Die Fehler von Ex-Minister Georges Mischo könnten für den Staat teuer werden.
„Wenn das Museum so gebaut worden wäre, wie es geplant war, dann wäre das falsch gewesen. Der Staat hätte eine Ausschreibung machen müssen, weil der Staat oder das Sportministerium bereits zu viel Einfluss auf die Planung genommen hat“. Das sagte Sportministerin Martine Hansen (CSV) am Montag nach einer Sitzung des Finanzkontrollausschusses gegenüber „RTL“. Dort ging es ein weiteres Mal um das Projekt eines nationalen Sportmuseums und dabei auch um ein juristisches Gutachten, das klären sollte, ob Martine Hansens Vorgänger Georges Mischo (CSV) und das Ministerium gegen das Gesetz verstoßen haben.
Der 34-seitige Text, der Reporter.lu exklusiv vorliegt, ist unmissverständlich: Ja, das Ministerium verstieß gegen die Auflagen für öffentliche Ausschreibungen. Und sein Vorgehen war offenbar ein Alleingang, wie aus den Aussagen von Finanzminister Gilles Roth (CSV) und der Ministerin für Mobilität und öffentliche Bauten, Yuriko Backes (DP), in besagter Ausschusssitzung hervorgeht. Die Minister distanzieren sich demnach deutlich vom Vorgehen ihres ehemaligen Kabinettskollegen.
Gilles Roth hatte das Sportmuseum-Projekt bekanntlich im Dezember 2025 gestoppt – und konnte, wie das Gutachten zeigt, dadurch vermutlich einen Rechtsstreit verhindern oder zumindest das Risiko eines solchen reduzieren. Durch das Handeln von Georges Mischo ist es nämlich weiterhin möglich, dass der Staat eine Entschädigung an „IKO Real Estate“ zahlen muss. Zur Erinnerung: Das Immobilienunternehmen von Eric Lux sollte im Auftrag des Sportministeriums die „Hall des turbines“ auf der Escher Industriebrache „Rout Lëns“ je nach Darstellung zu einem Kongresszentrum oder zu einem Sportmuseum umbauen. Dazu führte es im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie durch. Im Raum steht nun, ob IKO für diese Analyse vom Staat bezahlt werden muss. Unter anderem diese Frage sollte das Gutachten klären.
Exklusivrecht verstößt gegen Gesetz
Vor einer Woche mussten die Abgeordneten des Finanzkontrollausschusses noch über die genaue Fragestellung des Gutachtens spekulieren. Erst am Freitag vergangener Woche konnten sie das Dokument, das auf den 2. April datiert ist, einsehen. Dessen Inhalt sollte jedoch weiterhin geheim bleiben. In der Ausschusssitzung am Montag berieten die Abgeordneten denn auch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Text der Anwaltskanzlei „Hansen Muller Marchand“.
Wie aus dem Gutachten hervorgeht, sollte die Kanzlei im Auftrag des Sportministeriums mehrere Fragen klären: War das „Protocole d’accord“ mit IKO, das Georges Mischo unterzeichnet hatte, rechtmäßig? Verstieß diese Vorabvereinbarung gegen die Bestimmungen für öffentliche Ausschreibungen? Welche Prozeduren sind anzuwenden, wenn der Staat doch noch am Standort der „Rout Lëns“ festhält? Welche Konsequenzen hat es für den Staat, wenn das Protokoll nicht rechtmäßig ist? Wie kann der Staat die Vereinbarung kündigen? Und können die für die Machbarkeitsstudie vorgesehenen Mechanismen zur Entschädigung oder Kostenübernahme erfolgreich von IKO eingefordert werden?
Das Gutachten belegt in allen Punkten die Bedenken, über die Reporter.lu bereits im Dezember exklusiv berichtete. Der wohl kontroverseste Punkt des Protokols betrifft die Klausel über die Machbarkeitsstudie. Demnach sollte IKO prüfen, ob die Turbinenhalle zu einem Museum umgebaut werden könnte und mit welchen Kosten das verbunden wäre. Die Kosten für die Studie würde der Bauherr übernehmen – vorausgesetzt, dass sich das Ministerium nicht umentscheidet. Sollte der Staat doch noch anders entscheiden, sollte er dem Unternehmen laut dem Abkommen bis zu 120.000 Euro für die Studie zahlen. Laut dem Gutachten stellt bereits dies einen Gesetzesverstoß dar …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!

