Das Parlament hat am Dienstagnachmittag in zweiter Lesung über die Verfassungsänderung abgestimmt, mit der die Möglichkeit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, ins Grundgesetz aufgenommen wird. 51 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag von Marc Baum (Déi Lénk), sechs dagegen und zwei enthielten sich. Konkret wird jetzt die Möglichkeit einer Abtreibung als „Freiheit“ („Liberté“) in den Teil über die „Libertés publiques“ in der Verfassung aufgenommen.

In seinem ursprünglichen Text hatte Marc Baum noch vorgeschlagen, sie als „Recht“ („Droit“) ins Grundgesetz einzuschreiben. CSV und DP wollten das Vorhaben aber nur mittragen, wenn von einer „Freiheit“ die Rede ist, sodass man sich letztlich auf diesen Begriff einigte – auch wenn der Staatsrat der Meinung war, dass es juristisch betrachtet keinen Unterschied mache. Ganz aus dem Text genommen wurde hingegen das Recht auf Verhütung, das Marc Baum ursprünglich ebenfalls in die Verfassung aufnehmen wollte.

Wie bei der Abstimmung in erster Lesung waren die Abgeordneten auch am Dienstag vom Fraktionszwang befreit. Von den 20 anwesenden CSV-Vertretern – es fehlte Nathalie Morgenthaler – stimmten 18 für den Vorschlag, während sich Jeff Boonen und Paul Galles wie bei der ersten Abstimmung im März enthielten. Bei der DP stimmte wieder nur Gérard Schockmel dagegen, die anderen 13 liberalen Abgeordneten stimmten dafür. Ebenfalls dafür waren die zwölf Parlamentarier der LSAP, die vier von Déi Gréng, die zwei von Déi Lénk und die zwei Vertreter der Piraten. Erneut dagegen stimmten die fünf ADR-Abgeordneten …