Die Möglichkeit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, soll in Zukunft durch die Luxemburger Verfassung garantiert sein. Das Parlament nahm am Dienstag in erster Lesung einen entsprechenden Vorschlag von Marc Baum (Déi Lénk) mit großer Mehrheit an. 48 Abgeordnete stimmten dafür, sechs dagegen und zwei enthielten sich. Eine zweite Abstimmung wird jetzt in drei Monaten erfolgen. Luxemburg wäre dann nach Frankreich weltweit das zweite Land, das die Abtreibung im Grundgesetz verankert.
Ziel dieser Verfassungsreform ist es, die Rechte der Frau auf Selbstbestimmung zu stärken und zu verhindern, dass die gesetzlich verankerte Möglichkeit einer Abtreibung durch einfache Mehrheiten wieder eingeschränkt wird. Durch den Verfassungsrang bräuchte es dafür eine Zweidrittelmehrheit. Marc Baum hatte eben Frankreich zum Vorbild genommen und hatte seinen Vorschlag im Mai 2024 eingebracht. Er wollte eigentlich auch das Recht auf Verhütung in die Verfassung aufnehmen. Das aber wurde von den Mehrheitsparteien verworfen.
Vor allem aber wurde aus dem ursprünglich angedachten Recht („Droit“) auf Abtreibung eine Freiheit („Liberté“), weil CSV und DP nur so bereit waren, den Text mitzutragen …
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