Parteien, Abgeordnete und ihre Assistenten freuen sich: Die im Parlament vertretenen Parteien haben eine wesentliche Erhöhung ihrer finanziellen Unterstützung durch den Staat beschlossen. Doch bei der Reform geht es nicht nur um das liebe Geld.

Pünktlich vor Weihnachten hat Alex Bodry (LSAP) den Gesetzentwurf zur Reform der Parteienfinanzierung im Parlament eingereicht. Doch die gesetzliche Anpassung ist mehr als eine Bescherung an sich selbst. Der Gesetzestext soll sowohl die finanzielle Ausstattung der Parteien verbessern als auch in kritischen Punkten mehr Klarheit und Transparenz schaffen.

Künftig beträgt die jährliche Grundfinanzierung jeder Partei 150.000 statt bisher 100.000 Euro. Das gilt zumindest, wenn die Partei bei den Parlamentswahlen in allen Wahlbezirken vollständige Listen eingereicht und national ein Wahlresultat von über zwei Prozent erreicht hat. Der Grundbetrag wurde im letzten Moment durch die Abgeordneten noch einmal um 15.000 Euro angehoben.

Eine weitere Neuerung: Selbst Parteien, die nur bei Europawahlen mit vollständigen Listen teilnehmen, sollen nach der Reform in den Genuss der Parteienfinanzierung kommen. Bei Überschreiten der Zwei-Prozent-Hürde werden 35.000 Euro jährlich an die Partei überwiesen. Für jeden zusätzlichen Prozentpunkt bei National- oder Europawahlen erhalten die Parteien 15.750 Euro (bisher: 11.500 Euro).

Zusätzliche Mittel für Fraktionsmitarbeiter

Nimmt man die aktuellen Wahlresultate als Basis wird der Umfang der Parteienfinanzierung demnach um 41 Prozent ansteigen. Doch das ist noch nicht alles: Für die parlamentarischen Assistenten der im Parlament vertretenen Parteien gab es bereits Anfang letzten Monats gute Nachrichten. Anstelle von den jetzigen 3.700 Euro können Abgeordnete fortan rund 6.500 Euro für persönliche Mitarbeiter ausgeben.

Die bestehenden Gesetzestexte werden zudem vereinheitlicht. Zusätzlich zu den direkten Hilfen erhalten die Parteien eine Erstattung ihrer Wahlkampfkosten. Bei Europawahlen wurden diese Ausgaben erst ab einem Ergebnis von fünf Prozent teilweise vom Staat übernommen. Auch hier soll eine Zwei-Prozent-Hürde eingeführt werden. Ab dann hat eine Partei Anrecht auf eine Erstattung der Wahlkampfkosten von mindestens 5.000 Euro.

Durch die zusätzlichen Mittel wird die staatliche Finanzierung einen größeren Anteil in den Parteifinanzen einnehmen. Das Parlament hat deshalb beschlossen, den maximalen Anteil an staatlicher Parteienfinanzierung von 75 auf 80 Prozent anzuheben. Gleichzeitig werden nur Einnahmen berücksichtigt, die mit den politischen Aktivitäten der Partei zusammenhängen.

Mehr Klarheit und mehr Transparenz

Der neue Text soll zudem individuelle Wahlkampagnen eines Kandidaten einschränken. Die Einnahmen und Ausgaben des Kandidaten müssen in die Bilanz der Partei einfließen, ansonsten sind sie verboten. Spenden an Parteien von Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen verstoßen auch weiterhin gegen das Gesetz.

Neue Regeln gibt es auch für Parteien oder Organisationen, die sich für eine Wahl zusammenschließen – wie etwa die Piratenpartei und die PID 2018. In diesem Fall müssen beide sich an die neue Gesetzgebung der Parteienfinanzierung halten und nicht nur – wie bis jetzt üblich – die Partei, die die Liste eingereicht hat.

Des Weiteren erhalten Parteien einen neuen legalen Status. Dieser ermöglicht es ihnen zum Beispiel, als Partei Büroräume zu mieten oder vor Gericht zu klagen. Bis jetzt wurde dies über den Umweg von Stiftungen oder einem separaten Verein ohne Gewinnzweck getan.

Die Abgeordneten konnten sich außerdem auf mehr Transparenz bei den Parteifinanzen einigen. Einen Monat nach den Wahlen müssen sowohl Kandidaten als auch Parteien dem Rechnungshof berichten, wie viel Spenden sie erhalten haben und welche Ausgaben sie getätigt haben. Fehlende oder falsche Angaben werden nun mit einer Haftstrafe von vier Monaten bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe zwischen 251 und 30.000 Euro geahndet.

Zudem müssen Parteien, die über eine ASBL oder sonstige Struktur verfügen, die Einnahmen und Ausgaben dieser Organisationen zusammen mit der Bilanz der Partei beim Rechnungshof einreichen. Eine einfache Überschreibung der gekauften oder gemieteten Räume an die Partei wird nicht möglich sein, da es sich sonst um eine Spende von einer juristischen Person handeln würde. Die bestehenden Strukturen können also trotz der Schaffung eines Statuts für Parteien, nicht aufgelöst werden.

Reaktion auf altbekannte Kritikpunkte

Die Parteienfinanzierung wurde bisher nicht an die Inflation angepasst und blieb seit der letzten Reform demnach stabil. Ohne Indexierung entgingen den Parteien so rund 20 Prozent an Einnahmen. Künftig soll die regelmäßige Anpassung an die Inflationsrate im Gesetz festgehalten werden.

Das Parlament hat vor drei Jahren zudem festgelegt, dass der volle Beitrag nur dann ausgezahlt wird, wenn unter den Kandidaten der Frauen- oder Männeranteil bei mindestens 40 Prozent liegt. Für zusätzliche Transparenz sorgte auch die Reform von 2011, die Parteien dazu auffordert, eine Liste von allen Spenden über 250 Euro zu führen. Diese Liste kann in der Abgeordnetenkammer eingesehen werden.

Eine grundlegende Reform wird bereits seit Jahren von internationalen Organisationen gefordert. 2010 hat die „Groupe d’Etats contre la corruption“ (GRECO) des Europarates auf mehrere Probleme im luxemburgischen System der Parteienfinanzierung aufmerksam gemacht.

Unter anderem wurde die Einführung eines legalen Status für Parteien und mehr Transparenz für Spenden an Kandidaten gefordert. Außerdem sollte der Rechnungshof verpflichtet werden, mutmaßliche Verstöße oder Straftaten von Parteien unmittelbar an die Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten, so der GRECO. Fast ein Jahrzehnt später wird das Parlament zumindest einen Teil dieser Forderungen umsetzen.