„Schüler des Doktor Mengele“, „Nazis im Geiste“ und „Coronazis“. Mit diesen Ausdrücken hatte der bekennende Impfgegner Peter Freitag in den sozialen Medien zwei Luxemburger Mediziner bezeichnet. Ein Jahr später muss er sich nun vor Gericht verantworten. Ihm drohen eine Geldstrafe und Schadenersatzzahlungen.

Der Prozess gründet auf Privatklagen des Psychiaters Jean-Marc Cloos und der Gynäkologin Alix Schmit. Letztere hatte in einem Leserbrief im Oktober 2021 im „Luxemburger Wort“ die Bevölkerung zur Impfung gegen das Coronavirus aufgerufen. Jean-Marc Cloos hatte den Beitrag in den sozialen Medien lobend hervorgehoben, was wiederum Peter Freitag auf den Plan rief.

Auf dem Netzwerk „LinkedIn“ schrieb er damals unter anderem, dass es „duer geet“, dass „Mediziner als Lobbyisten“ ihr „genozidäres Narrativ“ verbreiten würden. Es sei an der Zeit, dass es zu Neuwahlen käme, damit danach diese „Schüler des Doktor Mengele“, „Nazis im Geiste“ und „Coronazis“ zur Rechenschaft gezogen würden.

Dass er diese Dinge so geschrieben hat, gab Peter Freitag, der sich vor Gericht selbst vertrat, am Montag ohne Umschweife zu. Er sehe darin nämlich keine böse Absicht. Vielmehr habe er in seinen Augen auf die gleiche Art und Weise seine Meinung kundgetan wie die Mediziner. In Bezug auf die Effizienz der Impfung sei er nämlich grundlegend anderer Auffassung. Studien hätten deren Ineffizienz aufgezeigt, so zusammengefasst seine Erklärungen vor Gericht.

Die Anwälte der Kläger jedoch erkannten sehr wohl eine böse Absicht, mit dem Ziel, der Reputation der beiden Ärzte zu schaden. Me François Prum führte an, dass man selbstredend unterschiedlicher Meinung zu Impfungen oder zu Corona-Maßnahmen sein könne, jedoch sei Peter Freitag mit seinen Äußerungen in Anlehnung an die Nazizeit zu weit gegangen. Infolgedessen sei er wegen Diffamierung und Verleumdung, subsidiarisch wegen Beleidigung, zu einer angemessenen Geldstrafe zu verurteilen – sowie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von jeweils 2.500 Euro an die beiden Kläger.

Das Urteil in diesem Fall ergeht am 17. November. Für Peter Freitag war es denn auch nicht der erste Auftritt vor Gericht. Erst im Februar hatte er sich vor dem Polizeigericht verantworten müssen, was letztlich sogar ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen zur Folge hatte.

Keinen Strafantrag gab es derweil am Montag in einem anderen Verfahren. Eigentlich hätte sich in diesem der Virologe Claude P. Muller wegen Aufrufs zum Hass verantworten müssen. Die beiden Privatpersonen, die den bekannten Mediziner wegen seiner Aussagen zur Impfung in der Presse angezeigt hatten, zogen ihre Klage aber nun zwei Tage vor dem Prozess zurück.

In seiner Funktion als Rechtsbeistand von Claude P. Muller begrüßte Me François Prum diese „späte Einsicht“, bedauerte aber, dass der Reputation seines Mandanten auf diese Weise in der Öffentlichkeit geschadet worden sei. Ohne einen öffentlichen Prozess und ohne Freispruch bleibe ein „bitterer Nachgeschmack“, so der Anwalt, der rechtliche Schritte gegen die Betroffenen zumindest nicht ausschließen wollte. (GS)