Ein offener Brief aus dem Jahre 2015 hat juristische Folgen für Gaston Vogel. Der bekannte Rechtsanwalt hatte in dem Schreiben rumänische Bettler mit teils sehr derben Worten beschrieben, was eine Klage nach sich zog. Neben Vogel müssen sich auch Medienvertreter vor Gericht verantworten.
Als Anwalt ist Gaston Vogel es gewohnt, vor Gericht zu stehen. Am 1. Oktober nun findet sich Vogel in einer ungewohnten Rolle wieder. Er selbst muss sich vor den Richtern als Beschuldigter verantworten. Die Anklage lautet auf Aufruf zum Hass („incitation à la haine“). Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie ein Bußgeld von maximal 25.000 Euro vor.
Hintergrund des Verfahrens am Bezirksgericht Luxemburg ist ein offener Brief von Gaston Vogel vom 5. August 2015, wie Reporter.lu bereits berichtete. In dem Schreiben hatte der Anwalt Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) dazu aufgefordert, etwas gegen die Bettler in der Hauptstadt zu unternehmen.
Eine Frage der Wortwahl
Dabei bediente Vogel sich recht derber Worte und es ist eben jene Wortwahl, die strafrechtlich von Relevanz sein könnte. So beschrieb Vogel die Bettler, die seinen Angaben zufolge „ohne Kontrolle aus dem fernen Rumänien“ nach Luxemburg kommen, mit den Begriffen „puanteurs“ („Gestank“), „racaille“ („Abschaum“) oder „mendiants dégueulasses“ („ekelhafte Bettler“).
Nach Veröffentlichung des Briefs auf „RTL“ hatte die „Ligue des Droits de l’Homme Luxembourg“ Klage wegen Aufrufs zum Hass und Diskriminierung eingereicht. Die Anzeige wurde für zulässig erklärt. Die Staatsanwaltschaft ging aber noch einen Schritt weiter und nahm auch jene Medien ins Visier, die Vogels Leserbrief veröffentlicht hatten – dies in den Augen der Justiz ohne die erforderliche journalistische Einordnung.
Medien mit auf der Anklagebank
In der Folge wurden auch „CLT-Ufa“, das Unternehmen hinter „RTL Lëtzebuerg“, sowie ein Journalist des „Lëtzebuerger Journal“ beschuldigt. Letztgenannten hatte die Staatsanwaltschaft im Laufe der Ermittlungen als verantwortlichen Redakteur identifiziert, der den Leserbrief veröffentlicht haben soll. Im Fall von „RTL“ hatte nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, wer für die Publikation des Briefs verantwortlich war.
Gaston Vogel, der am 9. Oktober seinen 84. Geburtstag begeht, wird sich in diesem Verfahren übrigens nicht selbst vertreten. Als sein Rechtsbeistand fungieren die Rechtsanwältin Lydie Lorang und der Rechtsanwalt François Prum. Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, sprich drei Stunden am Nachmittag des 1. Oktober. Ob das ausreicht, muss der Prozessverlauf zeigen. Immerhin sind mehrere Zeugen geladen, darunter Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und ihr Schöffe Laurent Mosar (CSV).
