Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges und der Energiekrise soll die Energiewende vorangetrieben werden. In der Praxis aber stoßen Privatpersonen bei ihren entsprechenden Vorhaben immer wieder auf bürokratische Hindernisse, wie Reporter.lu rezent berichtete. Das soll sich jetzt ändern: Zumindest die Gemeinden müssen ihre Genehmigungen nun schneller ausstellen.

Bei Fotovoltaikanlagen sind die Kommunen künftig angehalten, binnen drei Monaten eine Genehmigung zu erteilen – oder in dem Zeitraum mitzuteilen, warum ein Antrag nicht genehmigt wird. Das gilt für Solarenergieanlagen sowie gemeinschaftlich genutzte Energiespeicheranlagen, wie das Energie- und das Innenministerium mitteilen. Die Ministerien verweisen auf eine entsprechende EU-Verordnung, über deren Umsetzung sie nun die Gemeinden informiert hätten.

Bei Fotovoltaikanlagen mit einer Kapazität von bis zu 50 Kilowatt – was auf den Großteil der Anlagen von Privathaushalten zutrifft – beträgt die neue Frist sogar nur einen Monat. Zudem gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Gemeinde nicht binnen eines Monats auf den Antrag reagiert.

Die gleichen reduzierten Fristen sollen künftig auch bei Wärmepumpen greifen. Eine Antwort auf einen Antrag für eine Erdwärmepumpe mit geothermischer Bohrung muss demnach spätestens binnen drei Monaten vorliegen. Bei Wärmepumpen anderen Typs, etwa Luftwärmepumpen, soll die Frist nicht mehr als einen Monat betragen.

Sowohl bei Fotovoltaikanlagen als auch bei Wärmepumpen gibt es aber Ausnahmen, in denen die verkürzten Fristen nicht gelten, betonen die Ministerien in ihrer Pressemitteilung. Das ist etwa der Fall, wenn sich Fragen in Bezug auf den Denkmalschutz oder die nationale Verteidigung stellen.

Der Mitteilung ist des Weiteren zu entnehmen, dass sämtliche Entscheidungen über Anträge für solche Anlagen veröffentlicht werden müssen. Das gilt auch für negative Entscheidungen, bei denen Genehmigungen verwehrt werden. In welcher Form die Veröffentlichung erfolgt, ist von der EU-Verordnung nicht vorgegeben und bleibt demnach der Gemeinde überlassen. (GS)


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