Ist das Parlament nun doch nicht zuständig, um im Fall von Ex-Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) zu entscheiden? Diese Frage scheinen sich nun zumindest die Abgeordneten der Mehrheitsparteien zu stellen. Nachdem Präsidentenkonferenz und Kammerbüro am 25. April nämlich einstimmig befunden hatten, dass das Parlament befugt sei, wurde nun beschlossen, zu dieser Frage nochmals einen Verfassungsexperten zu befragen.
Über diese Kehrtwende in der „Gaardenhaischen“-Affäre berichtet das „Luxemburger Wort“ und beruft sich dabei auf den Co-Fraktionsvorsitzenden der CSV, Gilles Roth. Eigentlich hätten sich Präsidentenkonferenz und Kammerbüro am Mittwoch vor allem mit der Frage befassen wollen, ob die mittlerweile zurückgetretene Carole Dieschbourg Einblick in die Ermittlungsakten erhalten soll. Auf Antrag von Déi Gréng sei aber dann darüber diskutiert worden, die Meinung von Luc Heuschling, Verfassungsrechtler und Professor an der Universität Luxemburg, zur Sachlage einzuholen. Über diesen Punkt sei auch abgestimmt worden, wobei sich eine Mehrheit für eine Befragung von Luc Heuschling ausgesprochen habe.
Hintergrund sei dessen Einschätzung in einem „Tageblatt“-Artikel, dass die aktuelle Prozedur rechtliche Risiken beinhalte und dass das Parlament durchaus beschließen könne, nicht für einen ehemaligen Minister zuständig zu sein. Gegenüber „RTL“ erklärte die Abgeordnete und Co-Präsidentin von Déi Gréng, Djuna Bernard, das neue Vorgehen damit, dass man sich hinsichtlich der vielen verfassungs- und strafrechtlichen Fragen entschlossen habe, den Experten zu befragen. Es gehe vor allem darum, in einer derart fundamentalen Frage keine Fehler zu machen und den Rechtsstaat zu respektieren, so Djuna Bernard.
Damit ist die Verantwortlichkeit des Parlaments in der Affäre wieder infrage gestellt, obwohl man sich eigentlich einig war, dass man grünes Licht geben wolle, damit die Ex-Umweltministerin zu dem Fall um das Gartenhaus des ehemaligen Bürgermeisters von Differdingen, Roberto Traversini (Déi Gréng), von der Kriminalpolizei befragt werden kann. Die CSV zeigt sich denn auch „überrascht und veräppelt“. „Hier stellt eine Mehrheit eine Entscheidung infrage, die sie vor zehn Tagen mitgetragen hat“, so Gilles Roth im „Luxemburger Wort“.
Sollte sich das Parlament nun wieder als für nicht zuständig erklären und das Dossier damit zurück an die Staatsanwaltschaft gehen, stellen sich weitere Probleme. Gilles Roth etwa spricht von einer „flagranten Verletzung des Untersuchungsgeheimnisses“, weil ein Großteil der Abgeordneten die Ermittlungsakten bereits einsehen konnte und von einem „offensichtlichen Prozedurfehler“, durch den die ganze Affäre blockiert sei.


