Die Regierung hält an der Grundsteuer-Reform von Blau-Rot-Grün fest. Doch in ihrem Entwurf macht die CSV-DP-Koalition großzügige Zugeständnisse. Es ist fraglich, ob die Umgestaltung in dieser Form nach 2030 den Wohnungsmarkt überhaupt beeinflussen wird.

Warum muss die Grundsteuer eigentlich reformiert werden? 2018 fand der damalige CSV-Abgeordnete Gilles Roth dafür einen einleuchtenden Vergleich. „Die monatliche Handyrechnung vieler Bürger ist höher als die Grundsteuer für ihre Wohnung in einem Jahr“, so Gilles Roth damals im Gespräch mit dem „Luxemburger Wort“. Der heutige Finanzminister war Teil einer Arbeitsgruppe, die sich des Themas annehmen sollte.

Es bestand auch rechtlich Handlungsbedarf. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die dort geltende Grundsteuer verfassungswidrig sei. Ihre Berechnung sei willkürlich, so ein Argument der Richter. Da die Luxemburger Grundsteuer aus der deutschen Besatzungszeit stammt, stellt sich diese Frage also auch für Luxemburg. Doch erste Bemühungen wurden wegen der Komplexität – und der im Jahr 2018 anstehenden Wahlen – verschoben.

Überparteiliches Zögern

Auch nach der Wiederwahl von Blau-Rot-Grün war es Gilles Roth, der aus der Opposition heraus neue Impulse im Dossier Grundsteuer-Reform gab. Statt jedes Gebäude und jedes Grundstück neu zu bewerten, schlug er vor, das Bebauungspotenzial einer Parzelle zu berücksichtigen. Denn dafür lägen die Daten durch den allgemeinen Bebauungsplan bereits vor. Damit könnte sich der Staat eine Si­sy­phus­ar­beit für die Steuerbeamten sparen.

Trotz des neuen Ansatzes sollte es weitere vier Jahre dauern, bis der Vorschlag konkrete Züge annahm. Gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode stellten gleich drei Minister im Oktober 2022 schließlich den Entwurf für eine Grundsteuer-Reform vor: die damalige Finanzministerin Yuriko Backes (DP), Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) und Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng). Neben einer neuen Grundsteuer waren auch sogenannte Mobilisierungs- sowie Leerstandsteuern Teil des Reformpakets. Doch dann kamen 2023 wieder Wahlen dazwischen und die Reformen wurden nie verabschiedet. Außerdem hatte der Staatsrat den Entwurf der Dreierkoalition kritisch bewertet.

Erstmals erhoben werden sollte die Steuer den damaligen Plänen zufolge 2027. Für die ebenfalls angedachte Mobilisierungssteuer, durch die ungenutztes Bauland besteuert werden sollte, sah die Regierung jedoch eine Übergangsfrist von acht Jahren vor, bis die Steuerlast deutlich ansteigen würde. So sollte den Grundbesitzern ermöglicht werden, mit der Planung für die Bebauung der Steuer zuvorzukommen …