Die Regierung sitzt die Empfehlung des Conseil Supérieur des maladies infectieuses (CSMI) zur Impfung mit AstraZeneca aus. Man warte auf den Beschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), so die Santé in einem Schreiben. Eine definitive Entscheidung ist weiterhin ungewiss.
Personen unter 54 Jahren, die sich freiwillig mit dem AstraZenca-Impfstoff haben impfen lassen, erhalten weiterhin auch die Zweitdosis des britisch-schwedischen Herstellers. Dies entschied die Regierung, obwohl der Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses (CSMI) zu einer gegenteiligen Empfehlung gekommen war und ausdrücklich zu Kreuzimpfungen geraten hatte. Dem Gremium folgend, hätten Freiwillige nach einer einmaligen AstraZeneca-Impfung beim zweiten Impftermin mit dem Impfstoff von BioNtech-Pfizer geimpft werden sollen.
Die Entscheidung, der Empfehlung zunächst nicht zu folgen, fiel am Donnerstagmorgen im Kabinett. Das Gesundheitsministerium begründet sie in einer Pressemitteilung. So wolle die Regierung die Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abwarten, ehe sie die eigene Regelung anpasse. Die Agentur prüfe derzeit die Studienlage zu sogenannten Kreuzimpfungen und komme voraussichtlich noch vor Monatsende zu einer Einschätzung, so das Ministerium weiter.
Eine klare Zusage, dass die Impfabfolge bei einer positiven Einschätzung der EMA angepasst wird, bleibt die Regierung jedoch schuldig. Lediglich eine Prüfung stellt die Regierung in Aussicht: „Dès que la position de l’EMA sera connue, le gouvernement avisera si la stratégie vaccinale doit être adaptée.“
Einzelfallprüfung statt einheitlicher Regelung
Gleichwohl räumt das Ministerium von Paulette Lenert (LSAP) ein, dass die ersten Studienergebnisse aus Spanien und Deutschland zu Kreuzimpfungen eine befriedigende Immunantwort aufweisen würden. Zudem wird anerkannt, dass die Kreuzimpfung in anderen EU-Ländern bereits gängige Praxis ist. So empfiehlt etwa die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland die Kreuzimpfung bei AstraZeneca bereits seit dem 12. Mai bei Personen unter 60 Jahren.
Bis zu einer formellen Regierungsentscheidung kann der behandelnde Arzt nach einer Einzelfallprüfung zu einer Kreuzimpfung raten und diese auch verordnen. Dies sei laut dem Gesundheitsministerium etwa der Fall bei Personen, die ein erhöhtes Thrombose-Risiko aufweisen. Jene Patienten können bereits jetzt nach einmaliger Impfung mit AstraZenca auf die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech-Pfizer zurückgreifen.
Es ist das zweite Mal, dass die Regierung einer Empfehlung des CSMI im Zusammenhang mit dem Wirkstoff von AstraZeneca nicht folgt. Bereits die Entscheidung, Personen unter 54 Jahren auf freiwilliger Basis mit dem Impfstoff zu immunisieren, war eine Reaktion auf eine Empfehlung des Expertengremiums. Dieses hatte ausdrücklich von einer Impfung mit dem Wirkstoff bei jüngeren Menschen abgeraten.
Stand 23. Juni haben 24.000 Personen unter 54 Jahren eine Impfung mit AstraZeneca erhalten und warten derzeit noch auf ihren zweiten Impftermin.
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