In Luxemburg herrscht grundsätzliche Pressefreiheit. Dennoch versuchen mächtige Akteure – mitunter auch Minister der blau-rot-grünen Koalition – Druck auf kritische Medien auszuüben. Dabei müssen Grenzüberschreitungen konsequent gebrandmarkt werden. Ein Kommentar.

„Au vu de ces éléments, je vous demande de bien vouloir supprimer l’article de votre site !“ Es ist ein Satz, der aufhorchen lässt. Er stammt von der Pressesprecherin des Ministeriums für innere Sicherheit, die sich im Rahmen eines Artikels über die Polizeireform per E-Mail an die Redaktion von Reporter.lu wandte. Die ursprüngliche Intention des Schreibens, die Auffassung des Ministeriums zur Thematik und sachliche Nuancen darzulegen, mündete allen Ernstes in der Forderung, dass der Artikel gelöscht werden sollte.

Das Vorgehen der Sprecherin von Minister Henri Kox (Déi Gréng) ist ein klarer Versuch der Einflussnahme, der schlicht nicht akzeptabel ist. Gleichzeitig zeugt es von einer neuen Qualität der Bemühung eines Ministeriums, die Arbeit von Journalisten zu diskreditieren und ein Medium einzuschüchtern. Wenn man es ganz genau nimmt, handelt es sich um einen offensichtlichen Angriff auf die Pressefreiheit.

Rechte und Pflichten der Presse

Dabei muss man betonen, dass die Episode durchaus eine Ausnahme darstellt. Die Beziehung zwischen Journalisten und Pressesprechern ist in der Regel professionell und konstruktiv. Doch es gibt wesentliche Unterschiede zwischen bestimmten Ministerien oder anderen staatlichen Verwaltungen. Das gilt sowohl für den Umgang mit Anfragen von Journalisten und den dadurch mehr oder weniger ermöglichten Zugang zu Informationen als auch für die punktuelle Kritik, die die Redaktionen von offizieller Seite erreichen.

Denn auch die Medien sind nicht unfehlbar und müssen sachliche Kritik aushalten können. Werden sie auf eventuelle Fehler hingewiesen, sind verantwortungsvolle Journalisten die letzten, die ihre Versäumnisse nicht unverzüglich korrigieren würden. Die Pressefreiheit ist zwar ein von der Verfassung garantiertes Recht, doch sie ist nicht grenzenlos, denn sie geht auch mit Pflichten einher. Dazu gehören laut dem Verhaltenskodex der Luxemburger Presse etwa journalistische Kriterien wie die Wahrheits- und Sorgfaltspflicht, aber auch der Jugendschutz oder generell die Wahrung der Menschenwürde.

Gleichzeitig ist die Pressefreiheit ein hohes und für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie fundamentales Gut. Das wissen auch erfahrene Pressesprecher, die sich hüten, die Grenze zwischen Kritik und politischer Einflussnahme zu überschreiten. Ein kritischer Austausch zwischen Subjekten und Objekten der medialen Berichterstattung gehört demnach zum journalistischen Alltag. Dabei müssen sich beide Seiten auf ein gewisses Maß an Professionalität, Integrität und Vertrauen verlassen können.

Die Grenzen der Kritikfähigkeit

Gerade deshalb ist die anfangs geschilderte Episode so problematisch. Hier geht es nicht um eine Pressesprecherin, die auf mögliche faktische Fehler hinweisen will – die übrigens in diesem Fall nicht nachzuweisen sind. Hier versucht eine Beamtin des Öffentlichen Dienstes einem Medium vorzuschreiben, was es schreiben darf und was nicht. Damit wurde eine Grenze überschritten, die ansonsten – zumindest im Umgang mit Staatsbediensteten – als unantastbar gilt.

Man darf davon ausgehen, dass die Vorgehensweise von der Hierarchie im Ministerium – inklusive hohe politische Beamte und dem Minister – abgesegnet wurde. Denn infolge der Diskussion über den offensichtlichen Versuch der Einflussnahme fragte das Ministerium eine Gegendarstellung („Droit de réponse“) an. Auch das ist laut Gesetz das gute Recht jedes Bürgers und jeder Organisation. Doch mit der Vorgeschichte, also der unverblümten Forderung nach einer „Löschung“ des besagten Artikels, verliert eine inhaltliche Gegendarstellung stark an Glaubwürdigkeit.

Im Fall von Henri Kox ist zudem ein gewisses Muster erkennbar. Der Minister scheint ein ambivalentes Verhältnis zur Pressefreiheit zu haben. Im „Lëtzebuerger Land“ schrieb der Politiker von Déi Gréng kürzlich sogar eine Replik auf einen Leitartikel, also einen als solchen ausgegebenen Meinungstext, durch den er sich offenbar ungerecht behandelt fühlte.

Auch hier gilt: Jeder Bürger, also auch ein Minister, hat das Recht, auf einen Presseartikel zu reagieren. Doch die Vorgehensweise sagt eben auch etwas über die Souveränität und Kritikfähigkeit einer Person aus. Vor allem öffnet sie in dieser Form Tür und Tor für eine Praxis, die letztlich die Pressefreiheit aushöhlen könnte. Man stelle sich nämlich nur einen Moment lang vor, alle Minister und Abgeordnete würden auf jeden Presseartikel, der er oder sie betrifft, mit einer Gegendarstellung oder einem Leserbrief reagieren. Die Zeitungen wären zu klein, um all diese Repliken abzudrucken.

Medien als Gegengewicht zur Macht

Was die Politiker dabei wohl vergessen oder verdrängen: Sie sind generell in der stärkeren, ja in einer fast unbegrenzten Machtposition. Das gilt noch mehr für Regierungsmitglieder. Zur Verfolgung ihrer Ziele können sie bei Bedarf wesentliche Teile des Staatsapparats aktivieren und per Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Anzeigen oder andere Kommunikationsformen ihre Meinung unters Volk bringen. Nicht zuletzt durch die sozialen Medien sind sie dabei im Grunde auch nicht mehr auf die klassischen Medien angewiesen.

Umso wichtiger ist deshalb die Rolle der professionellen journalistischen Medien. Sie sind letztlich die einzige Instanz, die ein möglichst unabhängiges und objektives Gegengewicht zu den politischen Verlautbarungen aus Parteien oder Ministerien darstellen können. Und genau deshalb ist die unmittelbare Einflussnahme von offizieller Seite so problematisch. Denn wenn sich solche Praktiken, die die Arbeit von Journalisten diskreditieren wollen, durchsetzen würden, dann würde dies das unabdingbare Gegengewicht zu den wirklich Mächtigen nach und nach schwächen.

Dabei ist die goldene Regel der Pressefreiheit eigentlich nicht kompliziert: Die Presse entscheidet, über was und wie sie berichtet, nicht ein Ministerium, und auch nicht ein Unternehmen oder sonstige mächtige Akteure der Gesellschaft. Das ist das absolute Minimum, um die Freiheit einer vom Staat und anderen kollektiven Interessen unabhängigen Presse zu garantieren. Dass man das in Luxemburg der Sprecherin eines Ministers erklären muss, verdeutlicht nur, dass die Pressefreiheit auch bei uns keine Selbstverständlichkeit ist.


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