Düstere Räume, triste Senioren, unmotiviertes Pflegepersonal: So werden Luxemburgs Altenheime in einem Werbefilm dargestellt. Der Copas war das Video ein Dorn im Auge. Sie klagte gegen den Werbefilm. Das Urteil wurde jetzt gesprochen. 

Die Immobilienagentur „Immobilière Pierre Weydert S.A.“ darf ihren umstrittenen Werbefilm für Seniorenresidenzen weiterhin ausstrahlen. Das entschied am 30. Oktober das Gericht. Der Dachverband der Pflegedienste, Copas, hatte im November 2018 eine Unterlassungsklage gegen die Agentur eingereicht, weil das Video irreführende und abwertende Werbung wiedergeben soll. Die Copas forderte, dass der Film eingestellt wird.

Der Werbefilm gibt tatsächlich eine triste Situation in Luxemburgs Altenheimen wieder. Zu sehen: Dunkle, lieblos eingerichtete Zimmer, in denen allein gelassene, traurige Senioren sitzen. Die Immobilienagentur wirbt dagegen mit neuen, modernen Seniorenwohnungen, die so rein gar nichts mit diesem tristen Bild der Altenheime zu tun haben sollen.

Karikaturistische Übertreibung ist erlaubt

Das Gericht entschied nun in zwei Punkten für die Immobilienagentur. Einerseits male die Werbung der „Immobilière Pierre Weydert“ ein derart karikaturistisches Bild eines Altenheims, dass ein möglicher Kunde dieses Bild gar nicht ernst nehmen könnte. Es sei zugespitzt, übertrieben und lückenhaft, so dass die Dienste der Copas-Pflegedienstleister durch eine solche Darstellung gar nicht herabgesetzt werden könnten.

Mit dem Urteil wird dagegen nicht die Behauptung untermauert, wonach die privaten Seniorenresidenzen überhaupt mit den gewöhnlichen Pflegeheimen vergleichbar seien. Vor Gericht ging es nicht um eine Bewertung der Angebote, sondern ausschließlich um die juristische Zulässigkeit der Klage.

Kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis

Zudem bestätigte der Richter sein Urteil vom Dezember 2018, das bereits damals zugunsten des Immobilienmaklers ausfiel. Damals entschied das Gericht, dass die Immobilienagentur nicht im Wettbewerb mit der Copas steht. Der Gesellschaftszweck einer Immobilienagentur sei nicht mit dem der Copas als Arbeitgebervereinigung zu vergleichen. Demnach gebe es zwischen den beiden kein Wettbewerbsverhältnis.

Wird die Klage von einer Firma oder einer juristischen Person eingereicht, muss eine unmittelbare Konkurrenz zwischen dem Kläger und dem Angeklagten bestehen, damit die Klage zugelassen wird. Das sei hier nicht der Fall, so der Richter.

Die Immobilienagentur darf die laut dem Gericht karikaturistische Werbung demnach weiter zeigen. Die Copas muss ihrerseits der Immobilière Pierre Weydert S.A. eine Entschädigung von 1.250 Euro zahlen und die Kosten der Berufungsinstanz übernehmen.


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