Belgien und Frankreich sind vorgeprescht, Luxemburg hat nun seine Unterstützung signalisiert: Durch die Anerkennung des „Ökozids“ im internationalen Strafrecht sollen systematische Umweltzerstörungen bestraft werden können. Auf nationaler Ebene zögert die Regierung jedoch noch.

Luxemburg sei „zum gegebenen Zeitpunkt bereit, die Anerkennung des Ökozids im europäischen und internationalen Recht zu unterstützen“. Diese diplomatisch zurückhaltende Antwort gaben Außenminister Jean Asselborn (LSAP) und Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) auf eine parlamentarische Frage der DP-Abgeordneten Gusty Graas und Max Hahn. Die Formulierung reichte allerdings für eine „Eilmeldung“ der internationalen Initiative „Stop Ecocide“.

Die Stiftung „Stop Ecocide“ setzte im November 2020 ein Expertengremium ein, das eine Definition von „Ökozid“ als internationalen Straftatbestand ausarbeiten soll. Den Vorsitz dieses Gremiums hat unter anderen Philippe Sands. Er wurde bekannt durch seine Recherchen zur Geburt der Begriffe „Genozid“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die er als Sachbuch veröffentlichte („Rückkehr nach Lemberg“). Unter einem „Ökozid“ versteht man gemeinhin eine durch Umweltverschmutzung hervorgerufene Störung des ökologischen Gleichgewichts.

„Zu früh“ für nationalen Straftatbestand

Das Thema der systematischen Umweltzerstörung als internationale Straftat nahm in den letzten Monaten Fahrt auf. Die luxemburgischen Minister verweisen in ihrer Antwort unter anderem auf entsprechende Initiativen der Parlamente in Schweden und Spanien. Die belgische Regierung habe sich zudem verpflichtet, diplomatische Schritte für ein Ende von „Ökoziden“ zu unternehmen. Belgien hat sich im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag dafür ausgesprochen, dessen Kompetenz auf den Ökozid auszudehnen.

Während Luxemburgs Regierung den internationalen Entwicklungen positiv gegenüber steht, lässt sie auf nationaler Ebene noch Vorsicht walten. Es sei zu früh, um die Zweckmäßigkeit einschätzen zu können, die ein nationaler Straftatbestand „Ökozid“ haben könnte, lautet die offizielle Einschätzung der blau-rot-grünen Koalition.

Jean Asselborn und Carole Dieschbourg verweisen dabei auf die Entwicklungen in Belgien und Frankreich. Das belgische Parlament beschloss eine Resolution, um eine entsprechende Anpassung der Gesetzgebung zu prüfen. In Frankreich sieht die Vorlage zum Klimagesetz bereits einen solchen Passus vor. Doch der Entwurf stößt auf Kritik, die Regierung habe die Definition verwässert, so der Vorwurf. Letztlich ist nun ein „délit général de pollution“ zurückbehalten worden.

Umweltministerin Carole Dieschbourg verweist zudem darauf, dass in Luxemburg die Entwürfe zu den zwei neuen Abfallgesetzen deutlich höhere Strafen für Umweltverschmutzung vorsehen. Von der Definition einer internationalen Straftat ist man da allerdings sehr weit entfernt.