Ob Magna Carta, Habeas Corpus oder die English Bill of Human Rights: Das Konzept der Menschenrechte schlägt in Großbritannien tiefe Wurzeln. Doch der baldige EU-Austritt des Landes rüttelt bereits jetzt an dieser Fassade. 

In Großbritannien hat die Wahrung von Menschenrechten eine lange Geschichte. Magna Carta, Habeas Corpus oder die Bill of Human Rights gelten als Vorreiter moderner Menschenrechtskonventionen. „Großbritannien ist ein Pionier in Menschenrechtsfragen“, findet auch der Abgeordnete im EU-Parlament Wajid Khan.

Das wird auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens so bleiben, versichert unterdessen der britische Botschafter in Luxemburg John Marshall.  „Wir verpflichten uns dazu, die höchsten Menschenrechtsstandards in Großbritannien aufrecht zu erhalten.“ Und weiter: „Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass Menschenrechte nach dem Brexit weniger Belang haben könnten.“

Doch lassen jüngste Entwicklungen etwas anderes vermuten. Am 9. Mai ging die britische „Data Potection Bill“ – also der britische Gesetzesvorschlag, der die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) in nationales Recht übertragen soll – durch die dritte Lesung. Der Weg zur königlichen Genehmigung der Gesetzesreform ist nicht mehr weit. Die Immigrationsklausel, die all jenen Menschen, die sich in einer Einwanderungsprozedur befinden, den Zugang zu ihren Daten verwehrt, wird damit bald in britisches Recht übertragen.

Das hat weitläufige Konsequenzen, wie REPORTER kürzlich aufzeigte, handelt es sich doch um einen Verstoß gegen gleich mehrere Menschenrechtserklärungen. Der Fall zeigt: Der Brexit geht nicht spurlos an den Menschenrechten vorbei, wie auch Premierminister Xavier Bettel (DP) im März anlässlich des Besuchs von Ratspräsident Donald Tusk zum allgemeinen Erstaunen der anwesenden Journalisten bemerkte.

Ist die Charta der Grundrechte obsolet?

Zwangsläufig stellt sich die Frage, welche Konsequenzen der EU-Austritt Großbritanniens denn konkret auf die Wahrung von fundamentalen Grundrechten hat. Neben einer strikteren Einwanderungspolitik, die der Botschafter John Marshall bereits in Aussicht stellte, wird der Brexit allen voran in zwei Bereichen potentiell für Unruhe sorgen.

Zum einen sind da die Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Beides sind Institutionen von äußerster Wichtigkeit: Im Fall der Einwanderungsklausel des britischen Datenschutzgesetzes wären sie ein erster Anlaufpunkt. Während das Recht auf den Schutz von personenbezogenen Daten ausdrücklich in der Charta festgeschrieben ist, könnte ein möglicher Verstoß noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Nach der Übergangsphase, also wenn der EU-Austritt Großbritanniens dann wirklich Realität wird, fällt dieser Anker womöglich weg. Zwar hat die britische Regierung entschieden, diejenigen EU-Gesetze, die nicht im nationalen Recht verankert sind, zu übertragen – jedoch mit einer Ausnahme: Die Charta der Grundrechte der EU soll davon ausgenommen werden.

London begründet diese Entscheidung zum einen damit, dass alle dort festgehaltenen Rechte auch durch andere Dokumente, wie etwa die europäische Menschenrechtskonvention oder internationale Abkommen garantiert würden. Zum anderen würden die Rechte sich nur auf EU-Gesetze beziehen, und die würden ja ohnehin nicht mehr auf Großbritannien zutreffen. Die Charta sei also obsolet.

Der Meinung ist auch John Marshall. Der Botschafter betont, das Dokument, welches zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, Nichtdiskriminierung oder die Achtung des Privatlebens festlegt, würde keine neuen Elemente enthalten. „Es ist unnötig, die Charta zu übertragen.“

Datenschutz als Knackpunkt

So klar sei das aber nicht, warnt hingegen Benjamin Ward von „Human Rights Watch“. In vielen Aspekten gehe das EU-Dokument viel weiter, als die anderen Texte, auf die die britische Regierung verweist, sagt er.

Das Problem wird erneut anhand der britischen Immigrationsklausel ersichtlich: In der EU-Charta wird nicht nur erwähnt, dass jede Person „Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“ hat, sondern dieses wird auch ausdrücklich erläutert. So wird auch das Recht auf das Einsehen und Berichtigen der Daten ausdrücklich beschrieben – ein Recht, gegen welches die besagte Klausel also klar verstoßen würde.

In der Straßburger Konvention hingegen fällt der Punkt Datenschutz lediglich unter die Achtung des Privatlebens und es heißt, eine Behörde könne zum Beispiel in dieses Recht eingreifen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sei. Diese Präzisierung könnte im Fall des Falles sogar dazu herhalten, die Immigrationsklausel zu verteidigen. Die kleine Denkübung zeigt: Es kommt sehr wohl auf Kleinigkeiten an und die EU-Charta ist alles andere als obsolet.

Doch nicht nur in punkto Datenschutz geht der Text weiter als andere Dokumente, betont Benjamin Ward. Antidiskrimination, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte sind weitere Punkte, in denen die Charta vorgreift. „Natürlich müsste sie so abgeändert werden, dass sie im Nach-Brexit-Großbritannien anwendbar ist“, räumt Benjamin Ward ein. Doch sie einfach ganz zu streichen, findet er äußerst fragwürdig.

Britische Politik ist sich nicht einig

„Manche Rechte gehen tatsächlich weiter“, räumt John Marshall ein. Er relativiert jedoch, dass auch diese in dem einen oder anderen Dokument zu finden seien. Benjamin Ward sieht das anders und verweist auf ein weiteres Problem. Die Charta steht wie andere EU-Direktiven auch über dem nationalen Gesetz. Und Gesetze lassen sich bekanntlich ändern. Verschwindet die Charta, sind die darin enthaltenen Rechte – auch wenn sie in anderen Texten enthalten sind, nämlich nicht verfassungsrechtlich verankert.

„Der Schutz ist da, doch könnte er in jedem Augenblick verschwinden“, fürchtet der Generaldirektor von ‚Human Rights Watch’ für Europa und Zentralasien. Er fragt „Was ist zum Beispiel, wenn die Wirtschaft stagniert und die Regierung den Kündigungsschutz einschränkt, um die Wirtschaft wieder in Fahrt zu bringen?“

Es kann nicht sein, dass das Engagement Großbritanniens in Menschenrechtsfragen einfach verpufft.“Wajid Khan, EU-Parlamentarier

Hinzu kommt, dass mit dem Wegfallen des europäischen Gerichtshofes jenes Instrument verschwindet, welches den Menschen ermöglicht, Verstöße anzufechten. „Die Rechte können in noch so vielen anderen Texten stehen, doch es gibt kein entsprechendes Gericht für deren Wahrung“, so Ward.

Der britische Abgeordnete im EU-Parlament Wajid Khan ist ebenfalls skeptisch. „Es kann nicht sein, dass das Engagement Großbritanniens in Menschenrechtsfragen einfach verpufft.“ Dass die Regierung die Charta ausklammern will, empfindet der sozialdemokratische Politiker als frustrierend und enttäuschend.

Auch in London gehen die Meinungen auseinander. Während die Regierung anhand seitenlanger Texte verdeutlichen will, wieso man keine Charta braucht, sieht das Oberhaus (House of Lords) die Sache anders: Am 24. April stimmten 316 Abgeordnete dafür, die Charta beizubehalten. 254 sprachen sich dagegen aus. Die Regierung muss ihren Vorschlag also überarbeiten.

Die auf die Abstimmung folgende Diskussion zeigt eines sehr deutlich: Die Frage wird auf der gleichen Ebene geführt wie der EU-Austritt Großbritanniens als solches. Es ist eine ideologische Debatte. Das brachte Lord Keen vom Justizministerium auf den Punkt als er fragte, ob man sich denn wirklich von ausländischen Gesetzen herumkommandieren lassen wolle und ob man den nationalen Gesetzen so wenig traue. Auch Botschafter John Marshall argumentiert in diese Richtung: „Wir wollen die Kontrolle über unsere Gesetze zurück“.

Geschwächter Europäischer Gerichtshof

Diese Debatte hört aber nicht bei der Frage nach der Charta auf, sondern betrifft auch die Straßburger Institutionen. Die aktuelle Premierministerin Großbritanniens ist nämlich kein Fan der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. 2016, als die konservative Politikerin noch das Amt der Innenministerin innehatte, forderte sie einen ECHR-Exit, also einen Rückzug aus der Konvention.

Denn auch hier stellt sich die Frage nach der Einmischung übergeordneter Institutionen in die heimischen Angelegenheiten: Zwar beschäftigt sich das Gericht mit individuellen Klagen, doch diese können dafür herhalten, die Menschenrechtsbilanz der Mitgliedstaaten unter die Lupe zu nehmen und die nationale Rechtsordnung zu hinterfragen. Dass ein Europäischer Gerichtshof die Jurisprudenz über nationale Fälle haben kann, trifft Großbritanniens Achillesferse.

Heute ist Mays Position, deren Brexit-Vorschläge zur Zeit beim Oberhaus auf Widerstand stoßen, nicht mehr so klar. Das liegt vielleicht an der Umsetzbarkeit. „Es wäre wahrscheinlich einfach, aus den Institutionen herauszukommen. Problematisch wird es auf nationaler Ebene“, gibt Benjamin Ward zu bedenken. Denn die in der Konvention festgehaltenen Rechte wurden durch den Human Rights Act von 1998 in nationales Recht übertragen. Und um dieses zu kippen, bedarf es unter anderem der Zustimmung der Regionalverwaltungen Schottland, Wales und Nordirland. Ein schwieriges Unterfangen. Dennoch würde so mancher Regierungsvertreter einen Austritt begrüßen, betont Wajid Khan.

Die Debatte schwächt den Gerichtshof und dessen Stellung.“ Benjamin Ward, Human Rights Watch

Ob Austritt oder nicht – schon jetzt richtet die Diskussion Schaden an, bedauert Benjamin Ward. „Die Debatte schwächt den Gerichtshof und dessen Stellung“, und das inmitten eines ohnehin schon schlechten Klimas. Insbesondere Russland und die Türkei begegnen Straßburg mit Misstrauen. Doch nicht nur sie: „In Immigrationsfragen wären so manche Mitgliedsstaaten froh, wenn Straßburg weniger zu sagen hätte.“

Eine Schwächung des Gerichtshofes hat demnach weitreichende Konsequenzen. „Für viele Menschen ist der Gerichtshof die einzige Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern.“ Benjamin Ward warnt: Wenn Großbritannien sich um Menschenrechtsfragen in seiner Nachbarschaft sorgt, so sollte es seine Position gegenüber Straßburg überdenken.

Die EU versucht unterdessen, ihren Einfluss geltend zu machen. So soll zum Beispiel Großbritanniens Festhalten an der Konvention eine Bedingung für ein Handelsabkommen mit der EU sein. Auch weitere Deals werden wohl nicht an einem Menschenrechtskapitel vorbeikommen. Denn entgegen John Marshalls Worten gibt es eben doch Grund zur Annahme, dass die Frage nach der Wahrung der Menschenrechte mit dem Brexit gestellt werden muss.