Was, wenn man auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen kann? Dann wird Leihmutterschaft zu einer Option. In Luxemburg ist sie eigentlich verboten, eine klare Gesetzgebung lässt aber seit Jahren auf sich warten. Und auch die Positionen der Parteien klaffen bei diesem Thema weit auseinander.
Benoît* wird Vater. Alles, was ihm dazu noch fehlt, ist eine Mutter – beziehungsweise eine Leihmutter. Benoît ist homosexuell und alleinstehend, wünscht sich aber schon lange Kinder. „Ich wollte eigentlich schon immer Kinder haben“, sagt er. Dass das bei ihm nicht klappen sollte, wollte er nie so richtig glauben. Also hielt er an seinem Wunsch fest. Weil aber eine Leihmutterschaft in Luxemburg nicht möglich ist, entschied er sich vor gut einem Jahr für eine Leihmutterschaft in Kanada. Für die Prozeduren zahlt er rund 110.000 kanadische Dollar (etwa 72.000 Euro) – Eizelle und Leihmutter inklusive.
Vor ein paar Monaten wurde das „Projekt Kind“ dann für Benoît konkret. Mehrere Eizellen von Spenderin Danielle wurden in einem Krankenhaus in Kanada mit seinen Spermien befruchtet und wurden eingefroren. Nur für eine Frau, die sein Kind austragen soll, konnte er sich noch nicht entscheiden.
Ein paar Leihmütter wurden Benoît bereits von der kanadischen Agentur vorgeschlagen, mit der er zusammenarbeitet. Die Richtige war aber noch nicht dabei. Doch erst, wenn Benoît eine Frau gefunden hat, kann die Prozedur weitergehen.
Dann wird eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter gepflanzt. „Ich hoffe, dass es spätestens im November soweit sein wird“, sagt er. Läuft alles glatt, wird das Kind im Sommer 2019 geboren.
Es wäre ja ein Skandal, wenn ich mein eigenes Kind hier nicht anmelden könnte.“Benoît bekommt ein Kind per Leihmutterschaft
Die Agentur, die sich um die Leihmutterschaft in Kanada kümmert, hat Benoît auf einer Infoveranstaltung in Brüssel gefunden. Sie berät ihn, sucht ihm Mutter und Leihmutter aus und stellt ihm einen Anwalt für juristische Fragen und Prozeduren zur Verfügung. „Ich werde während des ganzen Prozesses begleitet, die Agentur erklärt mit die nächsten Schritte und worauf ich achten muss“, so der 35-Jährige. Doch das hat auch alles seinen Preis. Für die Eizellenspenderin und den Anwalt bekommt die Agentur jeweils rund 10.000 kanadische Dollar, für die Leihmutter sind zwischen 30.000 und 45.000 vorgesehen.
Hoffen, dass das Kind anerkannt wird
Ein Kind zu bekommen ist ein spannender Prozess. Es über den Weg einer Leihmutterschaft zu bekommen, ist aber wohl noch aufregender – und vor allem rechtlich viel komplizierter. Doch Benoît hofft, dass nach der Geburt des Kindes bei den administrativen Prozeduren alles gut laufen wird. Über juristische Schwierigkeiten machte er sich bisher nur wenig Gedanken – oder wollte sich keine machen.
Er hat sich auch nicht in Luxemburg über Leihmutterschaft informiert. Weder darüber, wie das Thema hierzulande rechtlich gehandhabt wird, noch darüber, wie oder ob er sein Kind in Luxemburg überhaupt anmelden kann.
Ob das nicht naiv ist? „Vielleicht schon“, sagt er. Er habe aber insgeheim Bedenken, dass es am Ende vielleicht doch nicht klappt. Also schiebt er die Probleme lieber vor sich her. Eines weiß er aber: „In Luxemburg gibt es keine legale Basis für eine Leihmutterschaft. Deshalb müsste es eigentlich klappen. Es wäre ja auch ein Skandal, wenn ich mein eigenes Kind hier nicht anmelden könnte.“ Schließlich sei er der leibliche Vater – und die einzige Bezugsperson für das Baby. Auch die Agentur klärt nicht über die administrativen Hürden auf, die entstehen könnten – wieso auch, würden sie doch dann vielleicht einen Kunden verlieren.
Doch Benoît ist nicht der erste, der versucht das Kind einer Leihmutter im Großherzogtum anzumelden. In einem Fall hat eine Frau das Kind der Leihmutter adoptiert, um es in Luxemburg schließlich gemeinsam mit ihrem Mann anerkennen zu können. Wie das Problem der Anerkennung geregelt wird, hänge aber von Fall zu Fall ab, erklärt Sam Tanson, Präsidentin der parlamentarischen Justizkommission. Fest steht: So lange die Anerkennung nicht stattgefunden hat, fehlt es dem Kind an einem Pass und den nötigen Papieren.
Tatsächlich gibt es im Großherzogtum eine Gesetzeslücke beim Thema Leihmutterschaft. Sie ist ein Problem – und das bereits seit Jahren. Ein Gesetzentwurf, der das Thema aufgreift, stammt noch vom früheren Justizminister François Biltgen (CSV). Bis heute liegt der Text im Parlament. Biltgen spricht sich in seinem Entwurf für ein klares Verbot in Luxemburg aus. Doch sogar, wenn es keinen rechtlichen Rahmen hierzulande gebe, seien alle Verträge, die im Rahmen einer Leihmutterschaft abgeschlossen werden, ungültig, „weil dies gegen die Verfügbarkeit des menschlichen Körpers verstößt“.
Der Wunsch nach einem Kind ist zunächst einmal etwas Ehrbares. Deshalb ist es schwierig, jemandem diesen Wunsch abzustreiten“René Schlechter, Ombudsmann für Kinderrechte
Mittlerweile wurde der Text angepasst, sodass eine Leihmutterschaft in Luxemburg zwar immer noch verboten wäre, ein Kind aber hierzulande anerkannt werden kann, wenn es nach den Regeln geboren wurde, die in seinem Herkunftsland gelten. „So werden illegale Praktiken bei Leihmutterschaften ausgeschlossen und das Wohl des Kindes dennoch respektiert“, sagt Sam Tanson.
Weil ein Gesetz aber auf sich warten lässt, dürften Luxemburgs Behörden ein Kind, das von einer Leihmutter stammt, eigentlich nicht anerkennen. Das sagt auch Françoise Gillen, Juristin beim Ombudskommitee für Kinderrechte in Luxemburg (ORK): „Es geht ganz einfach gegen die öffentliche Ordnung.“ Paare, die ihr Kind trotzdem in Luxemburg anmelden, würden „tricksen“. Sie würden ihr eigenes Kind beispielsweise erst adoptieren und es dann erst in Luxemburg anmelden.
Die Frage, die dennoch im Raum steht: Was passiert mit dem Kind, wenn es nicht anerkannt wird? Bisher lässt der Gesetzgeber mit konkreten Lösungen auf sich warten.
Den Kinderwunsch nicht verwehren
„Da gibt es nur ein großes schwarzes Loch“, sagt auch der Ombudsmann für Kinderrechte, René Schlechter. Warum das immer noch so ist? Leihmutterschaft sei ein Thema mit vielen Ambivalenzen: „Der Wunsch nach einem Kind ist zunächst einmal etwas Ehrbares. Deshalb ist es schwierig, jemandem diesen Wunsch abzustreiten“, sagt er. Kinder hätten aber auch das Recht zu erfahren, wer ihre Eltern sind – „und das erfahren diejenigen, die durch eine Leihmutter geboren wurden, meistens nicht“, so Schlechter weiter.
Außerdem seien die Bedingungen, unter denen die Kinder „produziert“ werden, seiner Meinung nach manchmal fragwürdig. Dennoch dürften Kinder, die über eine Leihmutterschaft nach Luxemburg kämen, nicht diskriminiert werden.
Ähnlich sieht es Gilbert Pregno, Präsident der Menschenrechtskommission. Er sagt, dass es in Ländern wie Frankreich eine Tendenz gibt, bei der die Eltern für die Leihmutterschaft bestrafen werden. Schlussendlich leide aber auch das Kind unter der Situation.
Er persönlich befürchtet – ähnlich wie Schlechter – dass durch die Leihmutterschaft auch die Vermarktung des Frauenkörpers gefördert wird, kann aber verstehen, dass Menschen den Weg der Leihmutterschaft gehen.
Eines ist für alle klar: Für jedes Kind sollen die gleichen Rechte gelten, auch wenn es durch eine Leihmutterschaft im Ausland geboren ist. Das sehen auch die Politiker so. Beim Thema Leihmutterschaft in Luxemburg driften die Meinungen der Parteien allerdings auseinander. Das zeigt sich auch in den Wahlprogrammen.
Mal Ja, mal Nein: Die Positionen der Parteien
Besonders liberal ist in diesem Punkt die DP. Sie fordert als einzige Partei „einen klaren gesetzlichen Rahmen, damit die Menschen für eine Leihmutterschaft nicht ins Ausland flüchten müssen.“ Außerdem soll das von ihnen gewünschte Leihmutterschaftsmodell in Luxemburg dem „altruistischen Modell“ entsprechen – einem Prinzip, bei dem die Leihmutterschaft ohne Entgelt vollzogen wird.
Wir sind gegen die Leihmutterschaft.“Laurent Mosar, CSV
Déi Gréng sind zurückhaltender. Kurz, knapp und ungenau beschreiben sie ihre Positionen beim Thema Leihmutterschaft. Rahmenbedingungen der Reproduktionsmedizin (auch der Leihmutterschaft) können „diskutiert“ und „definiert“ werden. Wie diese Diskussion oder Definition aussehen soll, wird nicht erklärt.
Anders CSV und LSAP. Die Sozialisten sind gegen eine Leihmutterschaft in Luxemburg. Die Partei spricht in ihrem Wahlprogramm nur davon, dass die „medizinisch unterstützte Fortpflanzung inklusive Eizellspende gesetzlich geregelt“ werden soll (LSAP). „Darunter fällt aber nicht die Leihmutterschaft“, präzisiert LSAP-Mitglied Marc Angel.
Im ersten Teil ihres Wahlprogramms wird das Thema der Leihmutterschaft bei der CSV zwar nicht aufgegriffen, die Partei bezieht aber Stellung. „Wir sind gegen die Leihmutterschaft“, sagt der Abgeordnete Laurent Mosar im Gespräch mit REPORTER. Kinder, die über eine Leihmutterschaft geboren werden, sollten aber die gleichen Rechte erhalten, wie alle anderen Kinder in Luxemburg auch. Für die CSV gelingt das am besten über den Weg der Adoption: „So werden die Probleme, die durch eine Leihmutterschaft entstehen, am einfachsten für das Kind gelöst“, sagt er.
In einem Punkt sind die großen Parteien aber einer Meinung: Kinder, die über eine Leihmutterschaft im Ausland auf legalem Weg geboren werden, sollten die gleichen Rechte bekommen, wie alle anderen Kinder in Luxemburg auch. Diskutiert wird unter den Parteien demnach weniger das Wohl des Kindes als vielmehr die Prozedur der Leihmutterschaft.
Adoption für Ledige keine Möglichkeit
Eine Adoption dürfte vor allem dann gelingen, wenn denn auch zwei Partner ein Kind über den Weg einer Leihmutter austragen lassen. Bei einer ledigen Person wie Benoît ist die Adoption in Luxemburg allerdings nicht möglich.
Es stimmt schon, dass ich gegen die Natur gehe.“Benoît
Eine Adoption ist nur für die ledigen Ausländer möglich, in deren Heimatland diese Prozedur erlaubt ist. „Und sogar dann ist es für ledige Personen schwer in Luxemburg ein Kind zu adoptieren. Theoretisch geht es zwar, praktisch ist es aber fast unmöglich“, so Marianne Heck-Thill von der Adoptionsagentur Naledi.
Die Frage ist, ob sie in Benoîts Fall überhaupt notwendig wäre. Eizellenspenderin und Leihmutter treten ihre Rechte nach der Geburt sowieso an ihn ab – er ist somit der einzige leibliche und rechtliche Elternteil für das Kind.
„Besser, ein gewolltes Kind bekommen, als ein ungewolltes“
Leihmutterschaft wird demnach auch nach den Wahlen ein Thema bleiben. Nicht nur, weil die Parteien das Thema zum Wahlkampfthema machen. Sondern auch, weil es, wie Benoît, immer wieder Menschen gibt, die über die Option einer Leihmutterschaft nachdenken. Wenn sie sich nicht von einem fehlenden Gesetz abschrecken lassen, muss vonseiten der Politik gehandelt werden.
Benoît seinerseits versteht die Kritik an der Leihmutterschaft – er kann aber auch kontern. „Es ist doch besser ein gewolltes Kind zu bekommen, als ungewollt Kinder in die Welt zu setzen“, sagt er. „Es stimmt schon, dass ich gegen die Natur gehe. Aber immerhin sind wir im 21. Jahrhundert – und warum sollte man die Möglichkeit nicht nutzen, wenn sie einem geboten wird.“
Dass er sich bald als Alleinerziehender um seinen Nachwuchs kümmern muss, macht ihm keine Sorgen. Er könne dem Kind eine Struktur, ein geregeltes Leben und eine Familie bieten, die sich kümmert – wenn auch nicht einen zweiten Elternteil.
Dass das Kind später mal gemobbt wird, glaubt er nicht. Dafür gebe es zu viele Kinder in Luxemburg, die mit nur einem Elternteil aufwachsen. Einen Partner wünscht er sich dennoch irgendwann. „Er müsste dann aber erst einmal mein Kind akzeptieren – und auch den Fakt, dass ich es von einer Leihmutter bekommen habe.“
*Der Name wurde von der Redaktion geändert.