Prozess um Aufruf zum Hass
Geldstrafe für Gaston Vogel gefordert
Gaston Vogel soll zahlen. Denn er habe genau gewusst, was er tat. So sieht es zumindest die Generalstaatsanwaltschaft im Berufungsverfahren gegen den Rechtsanwalt, in dem dieser sich u. a. wegen Aufrufs zum Hass verantworten muss. Hintergrund ist ein offener Brief über Bettler in Luxemburg-Stadt.
