Neun Parteien haben sich zur Einhaltung von gemeinsamen Regeln für die Kampagnen für die Gemeinde- und Nationalwahlen verpflichtet. Die Ausgaben für Anzeigen, Spots in audiovisuellen Medien und Kinowerbung wurden auf 100.000 Euro pro Partei und pro Wahl begrenzt. Explizit enthalten sind darin auch Anzeigen im Internet sowie Initiativen einzelner Kandidaten. Die Parteien wollen vor allem in den vier Wochen vor der Gemeindewahl am 11. Juni und fünf Wochen vor den Nationalwahlen am 8. Oktober die offizielle Kampagne führen. Für diese Zeit gilt auch die Budgetgrenze.
Die breite Zustimmung zum Wahlkampfabkommen von CSV über die Regierungsparteien bis ADR ist ungewöhnlich. 2018 unterzeichneten nur CSV, DP, LSAP, Déi Gréng und ADR die Vereinbarung. Im Europawahlkampf 2019 gab es keine Vereinbarung. Die Vertreter der Parteien lobten denn auch die eigene Fähigkeit, zu einem Konsens zu kommen. Die kleineren Parteien wie Déi Lénk und Fokus betonten allerdings, die hohe Summe an Ausgaben sowieso nicht erreichen zu wollen.
Der Deckel von 100.000 Euro liegt ein Drittel höher als noch 2018. Der LSAP-Co-Parteipräsident Dan Biancalana erklärte dies mit den gestiegenen Kosten der Anzeigen. „Sponsored Content“ auf Facebook sollte immer als politische Inhalte gekennzeichnet sein, damit das Budget und die Zielgruppe transparent sind, so eine weitere Vereinbarung zwischen den Parteien. Für das Agieren der Kandidaten seien die Parteien verantwortlich, heißt es im Abkommen. Letztlich verlassen die Politiker sich aber auf die Presse, um Verstöße zu thematisieren.
Strittigster Punkt in den Verhandlungen war die Vereinbarung, dass Minister und Schöffenräte sich in den Wochen vor den Wahlen auf ihre unmittelbare Informations- und Aufklärungspflicht als Amtsträger beschränken sollen. Minister und Bürgermeister sollten keine bezahlte Werbung über das Ministerium oder die Gemeindeverwaltung kaufen, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist. „Minister sollten allerdings auch nicht abtauchen“, schränkte der grüne Co-Präsident Meris Sehovic ein. Er forderte einen klareren gesetzlichen Rahmen.
Die Vertreter der Parteien erklärten, es solle „keine Materialschlacht“ geben und verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgegangen werden. Spenden von Unternehmen sind in Luxemburg nicht zulässig. Auf mehr Transparenz bei den Spendern haben sich die Parteien nicht geeinigt – der gesetzliche Rahmen sei ausreichend, betonten sie. Die Parteien haben allerdings vereinbart, auf dem nächsten Kongress nach den Wahlen jeweils ihre Bilanz der Kosten der Kampagnen öffentlich zu machen.(LS)