Eine Behandlung, zwei Preise. In Luxemburgs Krankenhäusern kann das vorkommen. Von hohen Rechnungen sind vor allem Mitarbeiter der EU-Institutionen betroffen. Sie sind nicht bei der CNS versichert und müssen deshalb bei der Behandlung draufzahlen. Ein Überblick.

Jeder hat Anspruch auf eine adäquate medizinische Betreuung. Was er dafür zahlen muss, hängt in Luxemburg aber stark von seiner Versicherung ab. Hierzulande sind die meisten Menschen bei der nationalen Gesundheitskasse CNS versichert. Doch nicht alle. Mitarbeiter der europäischen Institutionen sind nicht Mitglied. Sie sind über das „Régime Commun d’Assurance Maladie (kurz RCAM) der Europäischen Kommission versichert. Und das hat einige Nachteile.

Seit 1999 gibt es ein Abkommen zwischen der Fédération des Hopitaux Luxembourgeois und der RCAM für die Betreuung ihrer Patienten in Luxemburger Kliniken. Das Problem dabei: RCAM-Versicherte mussten bisher im Schnitt 15 Prozent der Behandlungskosten selbst übernehmen – während die CNS-Versicherten nichts zahlen müssen. Das sorgt für eine gewisse Diskriminierung – und dagegen gehen einige Patienten vor.

Die Fälle Ferlini und Wattiau

Es gab bereits mehrere Klagen von EU-Mitarbeitern. Unter anderem kam es zu dem Fall Ferlini im Jahr 2000. Angelo Ferlini lebte und arbeitete in Luxemburg, war aber bei der RCAM statt bei der CNS versichert. Er klagte, weil seine Frau für die Entbindung im Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) eine höhere Summe zahlen sollte als CNS-Mitglieder. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass unterschiedliche Gesundheitsleistungen beziehungsweise unterschiedliche Preise für Einwohner und Einwanderer diskriminierend seien.

Ähnlich der Fall Wattiau, der erst im April dieses Jahres entschieden worden ist. Auch hier wurde einem Kommissionsmitarbeiter, der bei der RCAM versichert ist, eine Behandlung in Rechnung gestellt. Für Versicherte der CNS ist die gleiche Behandlung kostenlos. Konkret geht es um eine Sauerstofftherapie, die pro Behandlung im Centre Emile Mayrisch (CHEM) mit 568 Euro berechnet worden ist. Hinzu kamen ein paar Tests, sodass der betroffene Patient eine Rechnung von insgesamt 5.620 Euro hätte zahlen sollen.

Die RCAM hat das Geld vorgestreckt, Herr Wattiau sollte aber selbst 15 Prozent der Kosten übernehmen – also 843 Euro. So ist es in der Konvention festgehalten. Doch er hat Klage eingereicht. Auch hier mit dem Argument der Diskriminierung.

Ärzte müssen sich an keine Tarife halten

Das Abkommen zwischen Fédération des Hopitaux und der RCAM besteht immer noch, heißt es vom Verband der Krankenhäuser. Richtig eingehalten wird es aber nicht mehr. Das Problem ist für die Versicherten dadurch aber nicht kleiner geworden: Manche Mediziner berechnen jetzt, was sie wollen und setzen keinen Tarif-Code mehr auf ihre Rechnungen. Ihr Argument: Ein freischaffender Arzt darf auch frei berechnen.

Die RCAM-Versicherten müssen momentan praktisch alleine für diese Kosten aufkommen. Ist eine Rechnung nämlich mit keinem Code versehen, übernimmt auch die RCAM nichts davon. „Doch nicht jeder, der bei der Kommission arbeitet, ist Gut-Verdiener“, so Georges Clees von der Patientenvertriedung. Dass Ärzte Rechnungen nach ihrem Gusto und ohne Code ausstellen, sei einfach nur schlechter Wille.

Eine Lösung ist noch nicht in Sicht. Es scheinen Gespräche zwischen der Fédération Hospitalière und der RCAM zu laufen. Konkretes ist aber noch nicht entschieden. Und so lange müssen die Patienten wohl selbst zahlen.