In einer E-Mail hatte das Ministerium für innere Sicherheit eine Journalistin von Reporter.lu aufgefordert, einen Artikel von unserer Webseite zu löschen. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage folgte nun die offizielle Entschuldigung des Ministers für den Vorgang.
„Die Pressefreiheit ist in Luxemburg ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht“, heißt es zu Beginn der Antwort von Henri Kox (Déi Gréng), dem Minister für innere Sicherheit. Gemeinsam mit Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP) bezog Kox auf eine parlamentarische Anfrage der CSV hin Stellung zu einem Kommentar auf Reporter.lu. In dem Artikel „Pressefreiheit für Anfänger“ wurde der Versuch der politischen Einflussnahme durch eine Pressesprecherin des Ministers thematisiert und verurteilt.
Der Hintergrund: Die Pressesprecherin von Henri Kox hatte die Redaktion von Reporter.lu im Rahmen eines Artikels über die Polizeireform kontaktiert und die Position des Ministeriums für innere Sicherheit dargelegt. Gleichzeitig wies die Mitarbeiterin auf vermeintliche faktische Fehler im besagten Artikel hin. Das Schreiben der Sprecherin mündete in die Forderung, den Artikel von der Webseite zu löschen. Zitat: „Au vu de ces éléments, je vous demande de bien vouloir supprimer l’article de votre site !“
Das Ministerium habe „zu keinem Moment die Intention gehabt, die Pressefreiheit zu beeinträchtigen oder sogar einen Journalisten zu zensieren“, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Viviane Reding. „La formulation ‚je vous demande de bien vouloir supprimer l’article‘, est mal choisie et si elle avait pour conséquence de créer un doute quant au respect du principe de la liberté de la presse, le MSI s’en excuse officiellement.“
Entschuldigung für „Ungeschicklichkeit“
In der Antwort, die, wie gesagt, gemeinsam mit dem Staats- und Medienminister Xavier Bettel verfasst wurde, belässt es Minister Henri Kox bei dieser Entschuldigung. In einer Antwort auf eine weitere parlamentarische Anfrage zum Vorfall, dieses Mal von Fernand Kartheiser (ADR), holt das Ministerium für innere Sicherheit allerdings weiter aus. Minister Henri Kox erklärt in der Antwort etwa, warum seine Mitarbeiter in einer ersten Anfrage eines „Droit de réponse“ zum Sachverhalt die laut Gesetz vorgeschriebenen Kriterien nicht einhielten, wie auch das „Tageblatt“ berichtete.
Die Formulierung „je vous demande de bien vouloir supprimer l’article de votre site“ bezeichnet das Ministerium in dieser zweiten Antwort als „Ungeschicklichkeit“. Die Pressefreiheit sei ein „Engagement und eine Priorität“ für das Ministerium für innere Sicherheit. Man versuche, so das wörtliche Zitat aus der Antwort des Ministers auf die zweite parlamentarische Anfrage „esou gutt wéi méiglech am oppenen, nëtzlechen an konstruktiven Dialog a mat Respekt mat de Journalisten z’échangéiren“.
Im Interview mit „Radio 100,7“ bekräftigte Henri Kox am Freitag nochmals, dass er den Vorgang bereue. Es stehe seinen Mitarbeitern nicht zu, einem Journalisten zu sagen, dass ein Artikel zurückgezogen werden soll. Dafür spreche er seine Entschuldigung aus, so der Minister für innere Sicherheit.
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