Das Parlament hat das dritte Covid-Gesetz verabschiedet. Neue Einschränkungen und höhere Geldstrafen sollen die neue Welle an Coronavirus-Infektionen eindämmen. Doch ein Versäumnis des Gesetzgebers könnte den neuen Text schon wieder reformbedürftig machen.

Innerhalb von vier Tagen hat das Parlament weitere Anpassungen am sogenannten Covid-Gesetz debattiert und letztlich gebilligt. Am vergangenen Montag hatte die Regierung den Gesetzentwurf 7634 ins Parlament eingebracht. Nach Zustimmung des Staatsrats konnte die Abgeordnetenkammer bereits am Donnerstag über das neue und somit dritte Covid-19-Gesetz abstimmen. Am 17. Juli hatte das Parlament eine neue Version des Covid-Gesetzes verabschiedet, die nun punktuell angepasst wurde.

Der Gesetzestext sieht neue Einschränkungen vor. So sollen Haushalte künftig nicht mehr als zehn Personen bei sich zuhause empfangen dürfen. Dies gilt sowohl für Zusammenkünfte in Innenräumen als auch für Treffen unter freiem Himmel. Findet eine öffentliche Versammlung von mehr als zehn Personen statt, so gelten darüber hinaus die Maskenpflicht sowie strenge Sitz- und Abstandsregeln. Die Teilnehmer dürfen sich nur auf zwei Meter nähern.

Auch die Geldbußen werden verschärft. So droht Personen, die sich nicht an die Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen halten, eine Strafe von bis zu 500 Euro. Die finanziellen Sanktionen für Unternehmen des Horeca-Sektors werden verdoppelt: Sie müssen bei wiederholten Verstößen gegen die Pandemie-Auflagen nun 8.000 Euro Strafe zahlen. Ihnen kann zudem für drei Monate die Gewerbegenehmigung entzogen und können staatliche Hilfsgelder verweigert werden.

Kritik am legislativen Schnelldurchgang

Der neue Gesetzestext wird wahrscheinlich am Freitag im „Journal officiel“ veröffenlicht. Er soll somit spätestens am Samstag rechtskräftig sein. Jedoch bedürfen verschiedene Punkte einer Revision. Diesen Schluss lassen die Beurteilungen der beratenden Gremien zu.

Einwände erheben etwa die Handwerkskammer, die Handelskammer, die nationale Datenschutzkommission sowie die Menschenrechtskommission. Letztere bemängelt, dass sich die Abgeordnetenkammer nicht genug Zeit für die Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe lasse. Dies wirke sich negativ auf die Qualität, die Klarheit und die Rechtssicherheit der Texte aus. Für die Kommission ist dies umso problematischer, als die Covid-19-Gesetze nach wie vor eine Vielzahl von Grundrechten einschränke.

Bei den Ausschüssen in Kritik steht auch die juristisch nicht eindeutig festgelegte Formulierung „événements à caractère privé“. Da eine Definition fehle, sei nicht klar, auf welche Veranstaltungen sich dieser Ausdruck genau beziehe.

Weitere Anpassungen drängen sich auf

Die nationale Datenschutzkommission macht aber auf die wahrscheinlich größte Schwachstelle des aktuellen Gesetzestextes aufmerksam. Sie ist die Folge einer Änderung, die eigentlich das erste Covid-19-Gesetz betraf. So wurde nämlich die anfängliche Frist, nach der alle durch die „Santé“ erhobenen persönlichen Daten anonymisiert werden müssen, von sechs auf drei Monate nach Ende des „Etat de crise“ gesenkt. Seither wurde diese Vorschrift aber nicht mehr aktualisiert.

Da der nationale Krisenzustand jedoch am 24. Juni endete, dürften die im Kontext des „Large Scale Testing“ und „Contact Tracing“ erhobenen Personendaten somit nach dem 24. September nicht mehr weiterverarbeitet werden. Das aktuelle Covid-19-Gesetz soll aber bis Ende September gelten. Es begreift die Verwendung persönlicher Daten durch staatliche Institutionen grundsätzlich mit ein. Spätestens nach der Sommerpause drängt sich damit aber eine weitere Anpassung des Gesetzes auf.

Ab kommender Woche sind die Abgeordneten offiziell in den Sommerferien. Gleichzeitig schlossen die Parlamentarier in den vergangenen Tagen nicht aus, dass sie notfalls handlungsfähig sein und gesetzgeberisch tätig werden könnten, falls die Entwicklung der Pandemie dies erfordere.