Der erste Gesetzentwurf zum „Naturschutzpakt“ steht. Mit dem Instrument will der Staat neue Anreize schaffen, damit Gemeinden die biologische Vielfalt schützen. Das Projekt ist auf neun Jahre angelegt. An der konkreten Umsetzbarkeit scheiden sich jedoch die Geister.

Der „Naturschutzpakt“ ist mit einem Budget von etwa 32 Millionen Euro auf eine maximale Dauer von neun Jahren ausgelegt. Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2030 können Gemeinden an der Initiative teilnehmen. Durch die Unterzeichnung des „Naturpakts“ verpflichten sie sich vertraglich dazu, verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen.

Unter der Bedingung, dass sie im Laufe des Projekts ein gewisses Leistungsniveau erreichen, erhalten die Gemeinden eine Zertifizierung als „Naturpakt Gemengen“. Über diese Bescheinigung hinaus erwartet die Gemeinden noch eine finanzielle Unterstützung in Form von mehreren, teils gestaffelten Subventionen. So erhalten die Gemeinden jährlich eine Ausgleichszahlung von 10.000 Euro für ihre Teilnahme.

Das Projekt soll die Gemeinden somit zu einem stärkeren Engagement für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur motivieren. Bis dato – so heißt es im Gesetzentwurf – würden sie sich nämlich in unterschiedlich großem Maße für den Naturschutz einsetzen. Dies bestätigt auch Lea Bonblet, Koordinatorin bei „natur&ëmwelt“: „Verschiedene Gemeinden sind in dieser Hinsicht im Rückstand.“ Aus diesem Grund würde der Verein den „Naturschutzpakt“ sehr begrüßen. „Er ist eine gute Ergänzung zum Klimapakt“, sagt Lea Bonblet.

Fragen zur konkreten Umsetzung

Dennoch sieht die Biologin bei der Formulierung des Texts an manchen Stellen Verbesserungsbedarf …