Der erste Gesetzentwurf zum „Naturschutzpakt“ steht. Mit dem Instrument will der Staat neue Anreize schaffen, damit Gemeinden die biologische Vielfalt schützen. Das Projekt ist auf neun Jahre angelegt. An der konkreten Umsetzbarkeit scheiden sich jedoch die Geister.
Der „Naturschutzpakt“ ist mit einem Budget von etwa 32 Millionen Euro auf eine maximale Dauer von neun Jahren ausgelegt. Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2030 können Gemeinden an der Initiative teilnehmen. Durch die Unterzeichnung des „Naturpakts“ verpflichten sie sich vertraglich dazu, verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen.
Unter der Bedingung, dass sie im Laufe des Projekts ein gewisses Leistungsniveau erreichen, erhalten die Gemeinden eine Zertifizierung als „Naturpakt Gemengen“. Über diese Bescheinigung hinaus erwartet die Gemeinden noch eine finanzielle Unterstützung in Form von mehreren, teils gestaffelten Subventionen. So erhalten die Gemeinden jährlich eine Ausgleichszahlung von 10.000 Euro für ihre Teilnahme.
Das Projekt soll die Gemeinden somit zu einem stärkeren Engagement für die Erhaltung und die Wiederherstellung der Natur motivieren. Bis dato – so heißt es im Gesetzentwurf – würden sie sich nämlich in unterschiedlich großem Maße für den Naturschutz einsetzen. Dies bestätigt auch Lea Bonblet, Koordinatorin bei „natur&ëmwelt“: „Verschiedene Gemeinden sind in dieser Hinsicht im Rückstand.“ Aus diesem Grund würde der Verein den „Naturschutzpakt“ sehr begrüßen. „Er ist eine gute Ergänzung zum Klimapakt“, sagt Lea Bonblet.
Fragen zur konkreten Umsetzung
Dennoch sieht die Biologin bei der Formulierung des Textes an manchen Stellen Verbesserungsbedarf. So sei der Maßnahmen-Katalog, der den Gemeinden als konzeptuelle Grundlage dienen soll, nicht immer ausführlich genug. „Verschiedene Punkte, die zum Beispiel die Streumittelnutzung im privaten wie im öffentlichen Raum betreffen, müssten noch detaillierter aufgeführt werden“, sagt Lea Bonblet. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Gemeinden verschiedene Möglichkeiten gar nicht kennenlernen und so innovative Ideen nicht umsetzen würden.
Anders äußert sich Fränk Kaufmann, Techniker bei der Gemeinde Obersauer, die an der Testphase des „Naturschutzpakts“ beteiligt war. Für ihn steht das Risiko einer administrativen Überregulierung im Vordergrund. „Die Maßnahmen müssen umsetzbar bleiben. Die Gemeinden dürfen nicht durch die Einführung eines ganzen Vorschriftenapparats bestraft werden“, sagt Kaufmann. Denn die Umsetzung jeder einzelnen Bestimmung sei mit Aufwand verbunden. Trotzdem sehe er das Projekt als sinnvolles Mittel zur Sensibilisierung an.
Pauschalen in Höhe von bis zu 70.000 Euro
Zusätzlich zu den 10.000 Euro pro Jahr zahlt der Staat den Gemeinden eine zusätzliche Subvention, sofern sie eines von vier möglichen Zertifikationsniveaus erreichen. Die Höhe dieses Zuschusses wird durch eine am Zertifikationsniveau gemessene Pauschale sowie eine Flächenprämie bestimmt. Die Zertifikationspauschale variiert zwischen 25.000 und 70.000 Euro. Die Höhe der Flächenprämie hängt von der Größe der Gemeinde wie auch dem Zeitpunkt des Abschlusses des „Naturpakts“ ab. Ferner übernimmt das Ministerium die Kosten für Berater, die den Gemeinden bei der Realisierung der Zielvorgaben behilflich sein sollen.
Der „Naturschutzpakt“ wird durch den „Fonds pour la protection de l’environnement“ finanziert. Für die Gesamtdauer des „Naturschutzpakts“ rechnet das Ministerium mit Ausgaben von 32 Millionen Euro, zu denen jedoch noch administrative Kosten und Ausgaben hinzukommen, die an die „technische Unterstützung“ der Gemeinden gebunden sind. Sie betragen schätzungsweise 2,8 Millionen Euro.
Am Donnerstag stellt Umweltministerin Carole Dieschbourg den „Naturschutzpakt“ vor. In den kommenden Wochen wird die parlamentarische Arbeit am Gesetzentwurf beginnen.