Für Fettleibige bedeutet eine Magenverkleinerung die Hoffnung auf ein leichteres Leben. Doch mit dem Eingriff ist es nicht getan. Oft folgen Schönheitsoperationen, um überschüssige Haut zu entfernen. Ein wichtiger Schritt für die Betroffenen – für den die Kasse aber nicht immer zahlen muss. 

Die amerikanische Fotografin Samantha Geballe hat sich den Magen verkleinern lassen und ihre körperliche Entwicklung danach in zahlreichen Fotos festgehalten. Auf den Bildern zu sehen: Eine schlanke Frau. Auch zu sehen: Viel Haut, die an Armen, Beinen, am Bauch und an den Brüsten in tiefen Falten runterhängt. Es sind die Überreste eines anderen Körpers.

Magenverkleinerungen lassen Kilos purzeln. Nach einem sogenannten bariatrischen Eingriff verliert der Patient rasant an Körpermasse und Gewicht. Die Folge davon: Das Fett und die Kilos verschwinden, die Haut bleibt übrig.

Für die Betroffenen kann das unangenehm sein. Nicht nur aus optischen Gründen, die hängende Haut kann auch Schmerzen bereiten. Deshalb kann der Patient sich nach einem Magenbypass oder einer Magenverkleinerung, überschüssige Haut operativ entfernen lassen. In Luxemburg übernimmt die Krankenkasse die Kosten – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Wenn der Patient es schafft, mindestens 30 Prozent an Gewicht zu verlieren und unter einen Body-Mass-Index (BMI) von 30 zu kommen.

Die Fachärztin Dr. Martine Goergen aus dem CHL betont, dass die festgelegten Kriterien der CNS für einen ästhetischen Eingriff allerdings nicht immer Sinn ergeben. „Jeder Patient muss unter einen BMI von 30 kommen. Es wird aber nicht berücksichtigt, welchen BMI der Patient vor der Magenverkleinerung oder dem Bypass hatte“, sagt sie. Auf einen BMI von 30 zu kommen sei natürlich schwieriger für jemanden mit einem Ausgangs-BMI von 60 als für jemanden mit einem Wert von 40. „Bei den Kriterien fehlt es ein bisschen an gesundem Menschenverstand“, so die Expertin.

Kriterien der CNS sind nicht verhandelbar

Es sind nicht die einzigen Kriterien, die eine Herausforderung für die Patienten sein können. Hinzu kommt, dass die Gesundheitskasse nicht jeden kosmetischen Eingriff zurückerstattet. Lediglich zwei Arten sind im Katalog der CNS festgehalten. Patienten können sich überschüssige Haut an Bauch und Oberschenkeln entfernen lassen – für beides zahlt die Kasse. Für alles andere muss der oder die Betroffene selbst in die Tasche greifen.

„Das ist auch nicht verhandelbar“, erklärt Dr. Christian de Greef, Schönheitschirurg in den Hôpitaux Robert Schuman. Es gebe viele Frauen, die sich nach dem Gewichtsverlust zwar eine Bruststraffung wünschen würden, dann aber selbst dafür zahlen müssten. Die Bedingungen, die bei der Gesundheitskasse festgelegt sind, seien nicht verhandelbar.

„Früher war die Gesundheitskasse bei solchen Eingriffen extrem großzügig“, sagt er. Heute sei genau das Gegenteil der Fall. „Eben, weil früher viel zurückerstattet worden ist, hat sich das Blatt irgendwann gewendet. Heute ist sie sehr restriktiv.“

Auch wenn die Patientin oder der Patient psychisch unter dem neuen Erscheinungsbild leidet, lässt sich nur selten etwas daran ändern. „Selbst das Gutachten eines Psychologen bringt in den seltensten Fällen etwas“, so der Arzt.

Die strikten Kriterien bemängelt auch Dr. Martine Goergen. „Bei vielen Frauen ist nach einem drastischen Gewichtsverlust nur noch Haut übrig und das sieht natürlich nicht schön aus und die Frauen fühlen sich nicht wohl und nicht weiblich“, sagt die Fachärztin für bariatrische Chirurgie im CHL. Doch nicht jede Patientin könnte sich eine Brust-OP leisten. „Es ist schade, dass die Kasse da so drastisch geworden ist“, sagt sie. Denn nicht jeder würde überschüssige Haut an den gleichen Körperstellen als unangenehm empfinden. Gerade bei Frauen sei die Brust aber immer wieder ein Thema.

Doch wie der Patient sich in seiner (überschüssigen) Haut fühlt, wurde bei den Kriterien der Gesundheitskasse außer Acht gelassen.


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