Das Verwaltungsgericht zwingt die Steuerverwaltung, Dokumente herauszugeben, die sie geheim halten wollte. Reporter.lu sowie „Radio 100,7“ hatten dagegen geklagt. Es geht um Rundschreiben, die 2021 aus bisher unbekannten Gründen außer Kraft gesetzt wurden.
Im Rahmen des Transparenzgesetzes hatten die Journalisten Luc Caregari von Reporter.lu und Pia Oppel von „Radio 100,7“ im August 2021 von der Steuerverwaltung die Herausgabe von insgesamt 21 Rundschreiben („circulaires“) verlangt. Es handelte sich um Texte, welche die Behörde zurückgezogen hatte und auf ihrer Webseite nicht mehr veröffentlichte. Der Grund ist nicht bekannt. Hintergrund der Anfrage von Reporter.lu war eine Recherche im Zusammenhang mit der „Luxletters“-Affäre, in der internationale Medien im Juli 2021 über informelle Absprachen zwischen Steuerverwaltung und Unternehmen berichtet hatten.
Die Recherchen zu den Dokumenten fanden jedoch ein jähes Ende, da die Steuerverwaltung die abgeschafften Rundschreiben als „interne Dokumente“ einstufte. Als solche seien sie auch unter Berufung auf das Transparenzgesetz nicht herauszugeben. Beide Journalisten erhoben gegen diese Entscheidung Einspruch bei der „Commission d’accès aux documents“. In beiden Fällen entschied die unabhängige Instanz, dass die Rundschreiben den beiden Antragstellern ausgehändigt werden sollten, da es sich nicht um interne Dokumente handele.
„Ausnahmen sind restriktiv auszulegen“
Die Steuerverwaltung kam dieser nicht bindenden Empfehlung aber nicht nach. Beide Journalisten, gemeinsam mit ihren jeweiligen Medienhäusern, klagten deshalb vor dem Verwaltungsgericht.
In zwei Urteilen vom Montag fordern die Verwaltungsrichter nun die Steuerverwaltung auf, die Rundschreiben an die Journalisten herauszugeben …
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