Die Regierung will die oft angekündigte Wohnungsbauoffensive endlich möglich machen. Neue Maßnahmen sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen. Mit der Reform trauen sich CSV und DP aber auch an die Kernfrage der Gemeindeautonomie heran.

Die Revolution soll durch das Gartenhäuschen kommen – zumindest vorerst. Wer künftig ein solches Häuschen auf seinem Grundstück errichten will, soll dafür unter bestimmten Bedingungen keine Baugenehmigung bei der Gemeinde mehr beantragen müssen. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Regierung diese administrative Vereinfachung in Aussicht gestellt. Nun liegen die entsprechenden Verordnungen vor.

Durch diese sogenannte Bagatellregelung sollen die Gemeindeämter entlastet und die Prozeduren ganz praktisch vereinfacht werden. Das übergeordnete Ziel ist alles andere als neu: Durch beschleunigte Genehmigungsverfahren soll mehr Wohnraum entstehen.

Die Bagatellregelung stellt allerdings nur den Anfang dar. Bis zum Jahresende soll zudem ein Entwurf zu einer einheitlichen nationalen Bauverordnung vorliegen. Im kommenden Jahr soll dann die sogenannte „Silence vaut accord“-Regelung eingeführt werden. Konkret heißt das: Erhält man von einer Gemeindeverwaltung nach einer bestimmten Frist keine Antwort, gilt eine kommunale Baugenehmigung de facto als erteilt.

Bagatellregelung soll nur der Anfang sein

Was simpel klingt, muss in der Praxis jedoch eine grundlegende Hürde überwinden: die in der Verfassung verankerte Gemeindeautonomie. Diese schwingt auch bereits beim jetzigen Reformpaket mit. Bei der Bagatellregelung bezieht sich die Regierung nämlich auf das angepasste Gesetz zur kommunalen Entwicklung aus dem Juli 2004. In Artikel 39 heißt es dort, dass Arbeiten festgelegt werden können, für die lediglich eine Deklaration beim Bürgermeister erforderlich ist.

Doch diese Regelung betrifft ausdrücklich die kommunale Bauverordnung. Sprich: Es ist fraglich, ob eine künftige nationale Verordnung automatisch auf kommunaler Ebene Anwendung finden würde oder ob die 100 Gemeinden des Landes ihre individuelle Verordnung jeweils um die spezifischen Fälle erweitern müssten.

Diese Frage hat sich offensichtlich auch Minister Léon Gloden (CSV) gestellt. Denn auf Nachfrage von Reporter.lu erklärt das Ministerium für innere Angelegenheiten, dass die bestehenden kommunalen Regeln mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ihre legale Basis verlieren würden …