Erbgroßherzog Guillaume will für seine Familie ein Haus im Garten von Schloss Berg bauen. Die Gemeinde prüft derzeit die Baugenehmigung. Dabei will der Thronfolger das Projekt selbst finanzieren. Das Grundstück stellt der Staat jedoch kostenlos zur Verfügung.
Es war eine Pressemitteilung, die aufhorchen lässt. Am 17. Juli vergangenen Jahres kündigt Erbgroßherzog Guillaume den Bau eines Einfamilienhauses auf dem Areal von Schloss Berg an. Die „Dépendance“ ermögliche es ihm und seiner Familie, ihr Leben in eine Richtung zu orientieren, die sie für zeitgemäßer und familienfreundlicher halten würden, so der heutige „Lieutenant-Représentant“ in dem persönlichen Schreiben. Der Bau erfolge denn auch mit dem Einverständnis der Regierung und dem seines Vaters, Großherzog Henri.
Auch die Finanzierung des Gebäudes spricht der Erbgroßherzog in der Mitteilung an: „Dës Dependance wäert eisem Familljeliewe virbehale sinn a gëtt mat eisen eegene Mëttel finanzéiert; de Bau wäert deemno ouni ëffentlech Gelder realiséiert ginn.“ Im Gegenzug soll Schloss Berg an bestimmten Tagen seine Tore für Besucher öffnen.
Doch so einfach das Vorhaben in der Theorie klingt, in der Praxis ist es etwas komplizierter. Das liegt auch am historischen Hintergrund des großherzoglichen Anwesens in Colmar-Berg. Und an den speziellen Gegebenheiten des Areals aus baurechtlicher Sicht. Am Ende bleibt dabei jedoch eine Frage offen: Finanziert der künftige Großherzog sein neues Domizil wirklich, wie er sagt, ganz ohne öffentliche Gelder?
Eine Sonderzone in der Sonderzone
Eigentlich ist der Park rund um das Schloss Berg sowie das Anwesen an sich als Sonderzone klassiert, als sogenannte „Zone spéciale – Château Grand-Ducal“ (SPEC-GD). Auf dem Gelände rund um das Schloss darf eigentlich nicht gebaut werden, lediglich „espaces verts, parcs et surfaces de jeux et de détente“ sind dort zulässig. Einzige Ausnahme: „Des constructions et équipements permettant le contrôle d’accès et la sécurisation du domaine du château Grand-Ducal.“
Damit der Erbgroßherzog sein Haus im Grünen bauen darf, passte die Gemeinde Colmar-Berg, mit der Unterstützung des Ministeriums für innere Angelegenheiten von Léon Gloden (CSV), deshalb im vergangenen Jahr eigens den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde an. Um den Bau zu ermöglichen, wurde gewissermaßen eine Sonderzone innerhalb der Sonderzone geschaffen. Die neu geschaffene Parzelle hat eine Größe von rund 36 Ar. Darauf gebaut werden darf, laut dem angepassten PAG, ein zweistöckiges Einfamilienhaus. Zudem sind zwei Untergeschosse erlaubt. Die bebaute Fläche darf dabei aber nicht mehr als 30 Prozent der Gesamtparzelle einnehmen, also maximal 10,8 Ar.
Das Vorgehen wirft eine offensichtliche Frage auf: Wieso können der Staat und die Gemeinde einfach so über das großherzogliche Anwesen in Colmar-Berg bestimmen? Die Antwort ist so einfach wie offensichtlich: Sowohl das Schloss als auch das restliche Anwesen gehören dem Staat und sind somit Teil des „Domaine de l’Etat“ …
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