Ob in Luxemburg eine Impfpflicht kommt, das entscheide sich in zwei bis drei Monaten, sagte Vizepremier François Bausch (Déi Gréng) diese Woche im Interview mit „Radio 100,7“. Im April und im Mai werde die Regierung die Impfquote bei der Bevölkerung über 50 Jahre genau analysieren. Das Resultat dieser Analyse sei entscheidend, ob tatsächlich eine Impfpflicht für Einwohner über 50 eingeführt wird.

Das ausgewiesene Ziel sei nach wie vor, so François Bausch, bis zum nächsten Winter all jene Personen zu schützen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus einen schweren Krankheitsverlauf nach sich zu ziehen droht. Und es sei erwiesen, dass bei Personen über 50 Jahre diesbezüglich ein erhöhtes Risiko besteht, weshalb sie prioritär zu impfen seien, umriss der Vizepremier nochmals die Strategie der Regierung.

Der entsprechende Gesetzestext befinde sich in „zügiger“ Ausarbeitung, so François Bausch. Sollte sich aber herausstellen, dass die Impfquote aufgrund der freiwilligen Impfungen in der Bevölkerungsschicht über 50 hoch genug ist, dann müsse der Gesetzestext zur Impfpflicht „vielleicht“ nicht verabschiedet werden, erklärte der grüne Minister.

Wie hoch die Impfquote sein müsse, damit die Impfpflicht hinfällig wird, sagte François Bausch nicht. Diesbezüglich wolle er sich nicht festlegen. Das hänge von den wissenschaftlichen Gutachten ab, die man zu diesem Zeitpunkt einholen werde.

Eine Impfpflicht für in Luxemburg wohnhafte Personen über 50 sowie für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit vulnerablen Menschen stehen, hatte der von der Regierung eingesetzte Expertenrat Mitte Januar vorgeschlagen. In der darauffolgenden Debatte im Parlament hatten sich allen voran Premierminister Xavier Bettel (DP) und seine Partei für diesen Vorschlag ausgesprochen.

Auch die Grünen hatten Position für eine solche Impfpflicht bezogen, während der andere Koalitionspartner, die LSAP um Gesundheitsministerin Paulette Lenert, sich weitaus zögerlicher äußerte. Im Interview mit Reporter.lu kündigte die neue Vizepremierministerin präzise Modellrechnungen an, an denen die letztliche Entscheidung festgemacht werde. Die Impfpflicht bezeichnete sie dabei erneut als „Ultima ratio“, die erst dann eingesetzt werden soll, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft seien. (GS)


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