Das Prinzip des „Once Only“ soll den Bürgern das Leben erleichtern. Künftig sollen persönliche Daten nur einmal beim Staat für Verwaltungsvorgänge hinterlegt werden. Allerdings behindern datenschutzrechtliche Bedenken die Umsetzung der ehrgeizigen Reform.
In der Theorie klingt es ebenso einfach wie verlockend: Laut dem Prinzip „Once Only“ sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Verwaltung hinterlegen. Bei einem neuen Antrag könnten Formulare dadurch vorausgefüllt werden. Außerdem soll es den Verwaltungen möglich werden, personenbezogene Daten bei einer anderen Behörde anzufragen, um Anträge zu vervollständigen. Zudem könnten die Verwaltungen eigenständig auf staatliche Hilfen oder Programme aufmerksam machen und entsprechende Anträge fast schon automatisch ausstellen.
Das Once-Only-Prinzip soll so nicht nur die Verwaltungsgänge vereinfachen. Die Reform könnte auch ein Problem lösen, mit dem der Staat zunehmend zu kämpfen hat: Manche Hilfen, die ärmere Bevölkerungsgruppen finanziell unterstützen sollen, werden schlicht zu wenig beantragt. In der Verwaltungssprache spricht man dabei von der „Nichtnutzungsquote“ („Taux de non recours“). Beim Mietzuschuss liegt diese Quote bei schätzungsweise 80 Prozent, bei der Teuerungszulage immerhin noch bei 40 Prozent, wie etwa eine Studie des Forschungsinstituts „Liser“ zeigt.
Einfache Idee, schwierige Umsetzung
Neben Privathaushalten sollen auch Unternehmen von der Reform profitieren können. Zum Beispiel sollen Förderprogramme dadurch aktiv bei Firmen beworben und Personaleinstellungen schneller abgewickelt werden können, so das Versprechen des Entwurfs des Ministeriums für Digitalisierung von Stéphanie Obertin (DP).
Es verwundert deshalb wenig, dass die Reform auch beim Wirtschaftsministerium große Erwartungen hervorruft. „Ein Kernziel des Once-Only-Prinzips ist es, dass ein Maximum an Daten, die Unternehmen beim Staat hinterlegen müssen, nicht erneut abgeklärt werden müssen und das im Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln“, formuliert das Ministerium von Lex Delles (DP) die Zielsetzung der Reform gegenüber Reporter.lu.
Wie der Wortlaut des Wirtschaftsministers bereits andeutet, ist das Prinzip „Once Only“, also dass man dem Staat gewisse Informationen wirklich „nur einmal“ mitteilen müsse, in dieser absoluten Form aber kaum einzuhalten. Das zeigt sich auch an der schleppenden Umsetzung des Projekts, das ein Eckpfeiler des von der CSV-DP-Koalition geplanten Bürokratieabbaus sein soll. Seit über zwei Jahren liegt der Reformentwurf nämlich schon beim Parlament.
Allerdings wurde er seitdem in zwei einzelne Gesetzestexte aufgeteilt. Der erste, der den sogenannten „Data Governance Act“ der EU in Luxemburger Recht umsetzt, wurde vergangenes Jahr verabschiedet. Er sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Stelle für die Sicherung der Datenhoheit einrichtet. Die neue Anlaufstelle besteht in Luxemburg aus vier Abteilungen und ist dem Ministerium für Digitalisierung angegliedert.
Die hohen Hürden zur Vereinfachung
Das Once-Only-Prinzip soll demnach über einen separaten Gesetzentwurf realisiert werden. Vor allem die Wirtschaftsverbände begrüßen das Projekt ausdrücklich. Fast überschwänglich äußert sich die Handelskammer in ihrem Gutachten dazu …
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