Damit die Maßnahmen, die bei der jüngsten „Tripartite“ beschlossen wurden, auch wie geplant in Kraft treten können, mussten die entsprechenden Gesetzentwürfe noch vor den Sommerferien im Parlament verabschiedet werden. Nach den Texten für die Subventionen beim Gas, Heizöl und landwirtschaftlichen Diesel in der vergangenen Woche war es am Dienstag dieser Woche am Entwurf zur Reduktion der Stromkosten, der zur Abstimmung stand und dabei von allen 60 Abgeordneten mitgetragen wurde.
Konkret wird damit beim Strompreis ein staatlicher Zuschuss in Höhe von vier Cent pro Kilowattstunde eingeführt. Er gilt automatisch für alle Privatkunden mit einem Stromverbrauch von weniger als 25.000 Kilowattstunden pro Jahr, und zwar vom 1. August bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Maßnahme ergänzt die bereits geltenden Regelungen zur Senkung der Strompreise, nämlich die Subvention für die Netzkosten sowie die Übernahme des Ausgleichsmechanismus durch den Staat für die Jahre 2026, 2027 und 2028. Auch diese Maßnahmen waren das Resultat einer Tripartite aufgrund einer Energiekrise, nämlich jener nach Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 …
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