Luxemburg hat klare Regeln für seine Ausgaben in der Entwicklungshilfe. Xavier Bettel will nun aber ein geltendes Prinzip aufweichen. Hinter der Entscheidung verbergen sich finanzielle Gründe, aber auch Kompetenzgerangel innerhalb der Regierung.
Wird Luxemburg auch weiterhin ein Prozent seines Bruttonationaleinkommens in die internationale Kooperation investieren? Diese Frage stellt sich aktuell, nachdem der ebenfalls für Entwicklungshilfe zuständige Außenminister Xavier Bettel (DP) seine alljährliche Erklärung zur Kooperationspolitik im Parlament abgegeben hat. Dabei stellte der ehemalige Premier nämlich Überlegungen an, die Zweifel aufkommen ließen, ob die CSV-DP-Regierung auch in Zukunft am sogenannten „Principe d’additionnalité“ festhalten will.
Dieses Prinzip der Zusätzlichkeit besagt, dass mit dem Budget in Höhe von einem Prozent des „Revenu national brut“ (RNB) auch wirklich nur Projekte in der internationalen Kooperation finanziert werden und keine anderen Hilfsprojekte mit diesem einen Prozent verrechnet werden dürfen. Genau dies deutete Xavier Bettel aber in seiner Rede am 19. März in der Abgeordnetenkammer an. Dem Außenminister zufolge solle darüber nachgedacht werden, ob nicht internationale Klimaprojekte oder Gelder für Flüchtlingshilfe in Luxemburg mit den Geldern der Kooperation finanziert werden können.
Mehr als nur eine Frage der Buchhaltung
Der Vorstoß sorgte für Unverständnis bei der politischen Opposition und für Unmut bei Hilfsorganisationen aus dem Bereich Entwicklungshilfe. Luxemburg war bislang nämlich ein Vorreiter in der internationalen Kooperation, weil es sich – neben den skandinavischen Ländern – als einziges Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OECD) strikt an dieses Prinzip hielt. Ein Verzicht darauf wäre auch vor dem Hintergrund von international abnehmender Entwicklungshilfe – laut OECD bis zu minus 18 Prozent – ein schlechtes Signal. Zur Erinnerung: Luxemburg hat im Haushalt für 2026 rund 495 Millionen Euro für die Entwicklungshilfe vorgesehen.
Richtig ist, dass die OECD-Kriterien, nach denen Entwicklungshilfe berechnet wird, eine solche Ausgabenverteilung erlauben. Wenn es um internationale Klimaprojekte geht, aber auch bei der Flüchtlingshilfe im Geberland selbst. Allerdings beschränkt sich diese auf die Kosten für die ersten zwölf Monate, in denen die Flüchtlinge im Land sind.
Die Beamten des Umweltministeriums haben nicht die nötige Expertise, solche komplexen Projekte im Ausland durchzuführen.“ David Hoffmann, „Action Solidarité Tiers Monde“
Aus reinen Buchhaltungsgründen dürfte eine Umsetzung in Luxemburg also kompliziert werden. Denn die Kosten für die Flüchtlingsunterkünfte übernimmt bis jetzt allein das Familienministerium von Max Hahn (DP). Die Konsequenzen der Verrechnung der Flüchtlings- mit der Entwicklungshilfe wären in den Augen von Hilfsorganisationen drastisch …
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