Wer seine öffentliche Wohnung verkaufen will, hat eigentlich nur eine Option: die SNHBM. Der staatlich geförderte Bauträger hat ein Vorkaufsrecht auf die eigenen Immobilien und verkauft sie später oft erneut – das mitunter mit deutlichem Profit.

Es ist eigentlich ein Traumszenario in diesen für den Immobilienmarkt schwierigen Zeiten: Wer eine Wohnung bei der „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM) erwirbt, weiß bereits beim Kaufakt, wer sie einem später wieder abkauft: genau, die SNHBM. Während private Wohnungseigentümer auf dem freien Markt derzeit oft Probleme haben, einen Käufer für ihre Immobilie zu finden, können sich Bewohner einer geförderten Wohnung auf den öffentlichen Bauträger verlassen.

Die SNHBM ist allerdings nicht nur die erste, sondern auch die einzige Option. Denn auf dem freien Markt dürfen die Käufer ihre staatlich geförderte Wohnung nicht veräußern. Der Grundgedanke: Wer öffentlich und staatlich gefördert wohnt, soll keinen Profit mit seiner Wohnung machen. Dieses Prinzip gilt aber nicht unbedingt für die SNHBM selbst.

Nach dem Wiederankauf bietet die SNHBM die Immobilien nämlich oft erneut zum Kauf an. Zwischen 2018 und 2022 kaufte die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft über diesen Weg 44 Wohnungen wieder an und verkaufte sie erneut. Dies antwortete der damalige Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Dezember 2022.

Was aus der Antwort jedoch nicht hervorgeht: Was passiert mit den Wohnungen? Wie und zu welchem Preis werden sie vermarktet?

Ein Rückkauf „à bon marché“

In den Geschäftsbedingungen auf der Webseite der SNHBM heißt es zum Wiederankauf: „Im Fall, in dem ein Käufer seine Wohnung wieder verkaufen will, hat die SNHBM das Recht, die Wohnung wieder anzukaufen.“ Dabei verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Verkäufer seine Wohnung für den ursprünglichen Kaufpreis abzukaufen, unter Berücksichtigung des Baukostenindex. Allerdings macht die SNHBM eine sogenannte Abnutzungsgebühr von jährlich einem Prozent geltend, die vom Ankaufspreis abgezogen werden.

Wie die Preisfindung des öffentlichen Entwicklers konkret aussieht, bleibt jedoch meist im Dunkeln. Doch zumindest in einem konkreten Fall liegt Reporter.lu die Transaktionshistorie samt notarieller Urkunden einer Immobilie der SNHBM vor …