Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Teile des Naturschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, soll das Gesetz angepasst werden. Dies bestätigte Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) im parlamentarischen Umweltausschuss am Montag. Die Sitzung fand auf Antrag der CSV statt. Am Ende war sie, wie auch die anderen Oppositionsparteien, jedoch nicht ganz zufrieden mit den Ankündigungen der Ministerin.

Dabei geht es vor allem um Artikel 7 des Gesetzes, der die Bebauung in Grünzonen regelt. Die Richter warfen dem Umweltministerium in ihrem Urteil von Ende Juli vor, dass dieser Artikel in der Praxis zu restriktiv angewendet werde. Dadurch sei die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Unter anderem stellten die Richter fest, dass das Naturschutzgesetz ein unzulässiger Einschnitt in Artikel 11bis und Artikel 17 der Verfassung sei. Demnach führe es in der Praxis zu Eingriffen in den verfassungsrechtlich gewährten Schutz des Eigentums.

Die Umweltministerin stellte am Montag denn auch Anpassungen eben jenes Artikels in Aussicht. Im Gespräch mit Reporter.lu nach der Kommissionssitzung betonte sie, dass es bei den Änderungen darum gehen soll, jene Bauten, die in eine Grünzone passen, zu genehmigen. Und gleichwohl klar zu definieren, wann ein Projekt zu weit gehe. Zudem sei eine schnelle Anpassung wichtig, um auch innerhalb des Ministeriums Klarheit zu schaffen. Auf einen genauen Zeitrahmen wollte sich Joëlle Welfring derweil nicht festlegen: „Die Änderung kommt so schnell wie möglich. Das sind wir nicht nur der Bevölkerung schuldig, sondern auch unseren Mitarbeitern, die jährlich rund 4.000 Anträge bearbeiten müssen.“

Jene Besitzer, denen in der Vergangenheit eine Genehmigung verweigert wurde und bei denen bereits ein Urteil vorliegt, dürfen derweil auf eine zweite Chance hoffen. Denn sobald das Gesetz angepasst ist, können sie beim Umweltministerium eine neue Genehmigung beantragen, die vor dem Hintergrund der Gesetzesanpassung erneut geprüft werde, so Joëlle Welfring.

Die Opposition drängt derweil auf Klarheit. Für Martine Hansen (CSV) etwa waren die Ankündigungen der Ministerin zu diffus: „Ich bin skeptisch, vor allem was Artikel 7.1 des Gesetzes betrifft. Dieser legt bekanntlich fest, dass das Ministerium beurteilen kann, ob ein Gebäude in die Landschaft passt oder nicht. Eine sehr vage Formulierung. Und eigentlich müsste der Artikel ganz gestrichen werden.“ Auch Myriam Cecchetti (Déi Lenk) bemängelte die mangelnde Klarheit des aktuellen Gesetzes: „Für uns ist der Schutz der Umwelt und der Biodiversität auch eine Priorität. Wenn aber ein Haus im Grünen energetisch saniert werden soll und das wird abgelehnt, dann muss man sich schon fragen, was das soll. Da muss die Proportionalität gewahrt bleiben.“

Der Vizepräsident der Umweltkommission, Max Hahn (DP), begrüßte derweil den Reformwillen der Ministerin: „Uns ist es nie darum gegangen, die Leute zu drangsalieren. Ganz im Gegenteil. Wenn man will, dass die Bürger beim Umwelt- und Naturschutz mitmachen, muss die Politik nachvollziehbar sein.“ Eine Anforderung, die das derzeitige Gesetz zum Teil nicht erfülle, so Max Hahn. „Man kann keinem Menschen erklären, dass wenn man ein Haus in einer Grünzone besitzt, man keine Dachkippfenster einbauen darf“, sagte der DP-Abgeordnete. Zudem werde das Urteil dafür sorgen, dass das Ministerium mit einem anderen Blick auf Bauten in der Grünzone schauen werde. (PS)