Wohnungsbauminister Henri Kox will die staatlichen Klimakredite für die Haussanierung reformieren. Der Grund für die Reform: Die staatlichen Hilfen wurden bisher kaum in Anspruch genommen. Deshalb soll nun vor allem die Vergabeprozedur vereinfacht werden.

Eigentlich sollten die Klimadarlehen der Regierung Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien unterstützen. Die Idee hinter der staatlichen Unterstützung ist simpel: Wer sein Haus klimagerecht instand setzen will und dafür einen Kredit aufnimmt, bei dem übernimmt der Staat die Zinsen entweder ganz oder teilweise. Der Hausbesitzer muss dann nur noch für die eigentlichen Kosten der Arbeiten aufkommen. Das Klimadarlehen und die Klimabank gehen dabei zurück auf eine Forderung der DP und waren ein wesentliches Element der liberalen Klimapolitik.

Das Problem an dem Programm ist nur: Es wurde bisher kaum genutzt. Dies bestätigte nun auch Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) im Entwurf zur Anpassung der Regelung. So wurde seit der Einführung im Jahr 2016 nur ein einziges zinsfreies Klimadarlehen bewilligt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 26 Anträge eingereicht, von denen zwölf abgelehnt wurden, zehn noch geprüft werden und drei mittlerweile zurückgezogen wurden.

Besser sieht es hingegen bei den Klimadarlehen mit einem reduzierten Zinssatz aus. Für diese Hilfe wurden binnen vier Jahren 201 Anträge gestellt, wovon allerdings mit 84 ebenfalls nur weniger als die Hälfte bewilligt wurden.

Zu kompliziert, wenig attraktiv

Die Bilanz des Wohnungsbauministeriums über das Klimadarlehen fällt entsprechend nüchtern aus: „L’échec du régime actuel est notamment dû à la complexité des démarches à accomplir ainsi qu’à la terminologie employée qui prête souvent à confusion.“ Es ist eine Feststellung, die besonders das zinsbefreite Darlehen betrifft. Denn um die staatliche Hilfe bewilligt zu bekommen, muss noch vor Baubeginn und bevor ein Kredit beantragt wird, die Bewilligung vom Wohnungsbauministerium eingeholt werden. Dabei müssen auch bereits die Gesamtkosten der Arbeiten vorgelegt werden. Eine Hürde, die sich in der Praxis als schwierig erweist, da es bei Bauvorhaben oft zu unvorhersehbaren Mehrkosten kommt. Diesen kritischen Punkt erkennt auch das Wohnungsbauministerium in seiner Analyse an.

Auch der Abgeordnete Max Hahn (DP) kann die Kritik an der bisherigen Regelung nachvollziehen. Schuld an der geringen Nachfrage sind seiner Ansicht nach zwei Hauptfaktoren. „Einerseits machen die ohnehin niedrigen Zinsen die Hilfe weniger attraktiv. Andererseits ist die Prozedur langwierig und muss überdacht werden“, so Max Hahn im Gespräch mit Reporter.lu. Generell sieht der liberale Politiker die Klimadarlehen aber weiterhin als wertvolles Instrument und begrüßt die vom Wohnungsbauminister geplante Reform des Gesetzes.

Reform verspricht Vereinfachung

Das Ministerium will demnach die Modalitäten für das Klimadarlehen reformieren. Geplant ist, dass die beiden Darlehensformen durch ein einziges Modell ersetzt werden. Die Prozedur soll ebenfalls vereinfacht werden. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Hilfen nicht mehr vor Baubeginn, sondern danach beantragt werden können. Will ein Hauseigentümer im Rahmen des Programms „PRIMe House“ eine energetische Sanierung durchführen, so beantragt er zunächst diese Förderung und lässt die Arbeiten durchführen. Danach kann der diesbezügliche Kredit rückwirkend in ein Klimadarlehen umgewandelt werden.

Zudem sieht der Entwurf vor, dass der Staat für die Darlehen bürgt, sollte dies von der Bank gefordert werden. Insgesamt plant das Wohnungsbauministerium mit einem Finanzierungsrahmen von jährlich rund 550.000 Euro. Als Rechenbeispiel gibt das Ministerium bei einem Kredit von 100.000 Euro über 15 Jahre eine staatliche Unterstützung von 1.409 Euro an. Den Rechnungen zugrunde liegen 138 Anträge für Klimadarlehen pro Jahr – also weitaus mehr als die bisher sehr bescheidene Bilanz der Regelung.