Die hohe Inflation und die Energiekrise belasten vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Oftmals sind das auch jene Haushalte, die bereits unter der anhaltenden Wohnungskrise leiden. Um ihnen zu helfen, wurde vor Kurzem die Mietsubvention angepasst: Die Beträge wurden erhöht und der Kreis der potenziellen Bezieher erweitert. In der Folge stieg die Zahl der Anträge für den Zuschuss sprunghaft an.

Die Reform der Mietsubvention war bereits in den Tripartite-Verhandlungen im März beschlossen worden. Dies vor dem Hintergrund, dass viele finanzschwache Haushalte Mieter sind und einen großen Teil ihres Einkommens – im Schnitt 37,3 Prozent – für die Wohnungsmiete aufbringen müssen. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Semiray Ahmedova (Déi Gréng) zeigt das Ministerium für Wohnungsbau nun auf, wie sich die im Juli verabschiedete Reform in der Praxis auswirkt.

Im August und September wurden demnach erheblich mehr Anträge für den Mietzuschuss eingereicht als in den Monaten davor. Gingen von Oktober 2021 bis Juli 2022 nämlich im Schnitt zwischen 207 und 293 Anträge pro Monat ein, so waren es im darauffolgenden August 582 und im September 714. Das entspricht einem Anstieg von 111 Prozent (August) beziehungsweise 160 Prozent (September) im Vergleich zum monatlichen Durchschnitt des Vorjahres. Auch in der ersten Oktoberhälfte wurden bereits 310 Anträge eingereicht.

Das Ministerium schätzt, dass im Laufe dieses Jahres mehr als 90.000 Mietzuschüsse ausgezahlt werden. Von Januar bis Oktober wurden bereits 70.800 Beträge gezahlt, 2021 waren es im ganzen Jahr 66.895. Überhaupt nahm die Zahl der gezahlten Subventionen in den vergangenen Jahren stetig zu. Wurden bei der Einführung 2016 noch 4.016 Zuschüsse an 1.090 Bezieher überwiesen, waren es 2018 bereits 26.225 Beträge an 4.448 Mieter und 2020 insgesamt 61.158 Zuschüsse an 8.127 Bezieher.

Vor der Reform hatte eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen bis zu 2.650 Euro Anspruch auf die Mietsubvention. Nun liegt diese Obergrenze bei 3.126 Euro. Für kinderlose Paare beträgt die Grenze jetzt 4.800 Euro (zuvor 3.950), für Haushalte mit einem Kind 5.664 Euro (davor 4.750) und für Haushalte mit zwei Kindern 6.405 Euro (zuvor 5.500). Das Ministerium beziffert die entsprechenden Ausgaben im Haushalt 2023 auf rund 30 Millionen Euro.

Doch es wurden nicht nur die Berechtigungskriterien für den Zuschuss angepasst. Auch wurden die Beträge selbst erhöht. Dies im Durchschnitt um 78 Prozent, von monatlich 157 Euro pro Haushalt auf 280 Euro, wie Minister Henri Kox (Déi Gréng) in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage präzisiert, in der denn auch einige Beispiele angeführt werden.

Ein Haushalt mit zwei Kindern, einem Nettoeinkommen von 4.500 Euro und einer Miete von 1.800 Euro etwa erhielt laut dem Ministerium vor der Reform einen Mietzuschuss in Höhe von 187 Euro pro Monat. Nach der Reform sind es nun 360 Euro. Eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen von 2.400 Euro und einer zu zahlenden Miete von 900 Euro bezog bisher eine Subvention von 134 Euro monatlich. Künftig beträgt der Zuschuss 200 Euro. (GS)