Der Europarat und das US-Außenministerium haben neue Berichte über die Situation des Menschenhandels in Luxemburg vorgelegt. Beide kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Opfer von Menschenhandel haben immer noch Schwierigkeiten, Gerechtigkeit zu erlangen, während Täter viel zu oft mit geringen Strafen davonkommen.
Seit dem letzten Bericht der Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels („Greta“) anno 2018 hat sich einiges geändert. Die Mehrheit der Opfer ist laut dem neuesten Bericht zum Jahr 2021 männlich und wurde in der Restaurant- und der Baubranche eingesetzt. Weitere Bereiche sind erzwungenes Betteln und Zwangsprostitution. Alle Opfer kommen aus dem Ausland, vor allem aus Rumänien, China, Ukraine, Portugal und Nepal. Reporter.lu berichtete im Sommer 2021 über den Fall eines nepalesischen Staatsbürgers, der in einem Luxemburger Restaurant Opfer von Zwangsarbeit wurde.
Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg im zweiten Pandemiejahr dramatisch an, von zehn im Vorjahr auf 31 in 2021. Von den 68 seit 2018 gemeldeten Fällen konnten Polizei und Justiz 20 identifizieren, die alle Kriterien des Menschenhandels erfüllten. Auch sei es laut dem Greta-Bericht durch die Pandemie schwerer geworden, Zwangsprostitution zu identifizieren, da diese sich wegen der Schließungen von Nachtclubs in private Gebäude verlagert habe.
Insgesamt werfen beide Berichte der Luxemburger Justiz vor, zu lasch mit Tätern umzugehen. So fordert etwa das US-Außenministerium, „Menschenhändler zu beträchtlich hohen Gefängnisstrafen zu verurteilen und sicherzugehen, dass diese Strafen auch wirklich abgesessen werden“.
Auf der anderen Seite werden die Hilfsangebote für Betroffene bemängelt. Zwar begrüßt die Greta-Kommission, dass potenziellen Opfern von Menschenhandel nun zumindest eine Broschüre in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt wird, in der sie über ihre Rechte aufgeklärt werden. Dies sei aber nicht ausreichend, so die Expertengruppe, es fehle weiterhin an klaren Informationen für die Opfer. Diese wüssten oft auch nicht, dass sie Recht auf eine kostenfreie Verteidigung vor Gericht hätten.
Auch seien die finanziellen Entschädigungen, die Opfern zugesprochen würden, wenn die Menschenhändler verurteilt wurden, nicht angemessen. Ohnehin hätten nur zwei Opfer seit 2018 überhaupt eine Wiedergutmachung erhalten. Der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt und zu einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel müsste ebenfalls verbessert werden, finden Greta und US-Behörden. Letztere heben zudem hervor, dass die Opfer besser geschützt werden müssen, zumal wenn die Täter nicht zu Haftstrafen verurteilt wurden. (LC)

