18 Monate Gefängnis, eventuell auf Bewährung, sowie eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro. So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft in einem Prozess gegen Roy Reding. Dem ADR-Abgeordneten wird vorgeworfen, beim Verkauf eines Hauses die Käuferin getäuscht zu haben, indem er ihr Informationen in Bezug auf die Immobilie vorenthielt.
Roy Reding war nämlich 2014 bzw. 2015 wegen der Ausführung von illegalen Bauarbeiten in dem Gebäude in der Rue du Kiem in Kirchberg nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden, sondern auch dazu, die betroffenen Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies geschah aber nicht und der ADR-Politiker soll die Käuferin auch nicht über seine Verurteilung und die damit einhergehende Auflage informiert haben, wie Reporter.lu bereits berichtete.
In den Augen der Staatsanwaltschaft hat Roy Reding dieses Urteil nie wahrhaben wollen. In diesem Sinne habe er, als er Ende 2016 den notariellen Verkaufsakt aufsetzen ließ, die Käuferin bewusst im Unklaren gelassen, um sich der Immobilie zu „entledigen“, eine Drittperson „übers Ohr zu hauen“ und sich 1,65 Millionen Euro – so der Verkaufspreis – zu „erschleichen“, argumentierte der Vertreter der Anklage vor Gericht. Der neuen Besitzerin sei so ein persönlicher Schaden zugefügt worden, da ihr nur vier statt fünf Apartments zum Vermieten zur Verfügung standen. Insofern sei Roy Reding wegen Fälschung, der Nutzung von Fälschungen, Betrugs und Geldwäsche zu verurteilen.
Die Verteidigung von Roy Reding, der selbst nicht vor Gericht erschienen war, sieht die Sachlage ganz anders. Laut seiner Anwältin Lydie Lorang habe ihr Mandant alles getan, was er hätte tun können, und ihm sei keine Absicht, jemandem schaden zu wollen, zweifelsfrei nachzuweisen. Die Käuferin sei nämlich darüber informiert gewesen, dass das renovierte Studio im Erdgeschoss nicht hätte vermietet werden können. Dies habe ihr der zwischengeschaltete Immobilienmakler klargemacht, wobei die Anwältin anzweifelte, dass der Makler alle Informationen weitergab, über die er verfügte.
Vor allem aber wunderte sich Me Lydie Lorang, dass diese Affäre überhaupt vor dem Strafgericht verhandelt wird. Das hätte nämlich vor dem Zivilgericht geschehen müssen, da es sich lediglich um eine Streitsache zwischen zwei Parteien handele. Doch habe der Name Roy Reding bei der Vehemenz in der Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft wohl eine Rolle gespielt.
Der ADR-Politiker sei aber auf jeden Fall von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen. Hier sei niemand angeschmiert worden, vielmehr habe die Käuferin mit Blick auf Preis und Lage der Immobilie ein gutes Geschäft gemacht. Das würde auch erklären, wieso sie auf den Vorschlag von Roy Reding, das Haus zurückzukaufen, nicht eingegangen sei, so die Anwältin. Das Urteil in diesem Fall ergeht am 24. November. (GS)