Hat der ADR-Abgeordnete Roy Reding bei einem Immobiliengeschäft eine Käuferin hinters Licht geführt, indem er ihr wesentliche Informationen vorenthielt? Diese Frage ist Gegenstand eines Prozesses, in dem die Staatsanwaltschaft dem 57-jährigen Politiker Betrug, Dokumentenfälschung und Geldwäsche zur Last legt. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mehrfamilienhaus in guter Lage in Kirchberg.

Das Ehepaar Roy Reding und Karine Reuter hatte die Immobilie in der Rue du Kiem Ende 2007 über eine ihrer Gesellschaften erworben. In den Folgejahren hatten sie Umbauten im Haus durchführen lassen, ehe sie es ab Frühjahr 2015 zum Verkauf anboten. Es fand sich auch eine Interessentin für das Gebäude mit zwei Apartments und drei Einzimmerwohnungen. Der Kaufvertrag über 1,65 Millionen Euro wurde Ende 2016 unterzeichnet.

Was die Käuferin eigenen Angaben zufolge aber nicht wusste: Obwohl die Immobilie offensichtlich fünf Wohneinheiten umfasste, hätte es das Einzimmerapartment im Erdgeschoss gar nicht geben dürfen. Besagte Fläche war nämlich nicht als Wohn-, sondern als Kellerraum ausgewiesen. Die Umbauarbeiten, die zwischen 2009 und 2010 dort erfolgten und bei denen unter anderem eine Zwischenwand entfernt worden war, waren illegal, nämlich ohne Genehmigung, durchgeführt worden.

Deswegen war Roy Reding im Mai 2014 auch zu 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im März 2015 wurde dieses Urteil in zweiter Instanz bestätigt und sein Antrag auf Kassation im Juni 2016 abgewiesen. Über diese Verurteilung hatte die Käuferin des Hauses eigenen Aussagen zufolge aber ebenso wenig Kenntnis, wie darüber, dass Roy Reding verpflichtet war, die Räume im Erdgeschoss des Gebäudes binnen sechs Monaten wieder in ihren ursprünglichen Zustand bringen zu lassen – was nicht geschah.

Hätte sie das gewusst, hätte sie die Immobile wohl nicht erworben, sagte die Käuferin dazu vor Gericht. Immerhin sei sie von fünf Wohnungen zum Vermieten ausgegangen und vor allem jenes Studio im Erdgeschoss sei ein Kaufgrund gewesen. Zudem habe sie die Finanzierung mit ihrer Bank in der Perspektive, Mieteinahmen aus fünf Wohneinheiten zu erhalten, ausgehandelt.

Ihr sei zwar bei einer Ortsbegehung gesagt worden, dass die Wohnung im Erdgeschoss nicht regulär vermietet werden könnte, räumte die Zeugin ein. Jedoch sei ihr versichert worden, eine Prozedur zu einer „Regularisierung“ dieser Situation sei bereits in die Wege geleitet. Diese Aussagen bestätigte auch der verantwortliche Immobilienmakler, ohne sagen zu können, wie diese „Regularisierung“ ausgesehen hätte. Vielmehr verwies er darauf, dass er nur die Informationen weitergeben könne, die er von den Besitzern erhalte.

Interessant dürfte sein, was Roy Reding dazu zu sagen hat. Der ADR-Abgeordnete konnte am Mittwoch aber wegen einer Kommissionssitzung im Parlament nicht vor Gericht erscheinen. Er war durch seine Anwältin Lydie Lorang vertreten, die unter anderem meinte, die Angelegenheit hätte man mit einem Gespräch zwischen den Parteien regeln können. Der Prozess wird kommende Woche am Donnerstag fortgesetzt. (GS)