Nach jahrzehntelangem Stillstand gibt sich Luxemburg ein Jugendstrafrecht sowie ein Jugendschutzgesetz. Die langwierigen Verhandlungen geben einen tiefen Einblick in die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Der Fortschritt reicht aber noch lange nicht aus.
Ein aktueller Podcast über die „Waldbëlleger Band“, die in den 1980er Jahren Luxemburg mit Überfällen und Morden terrorisierte, hat eine erstaunliche Relevanz. Denn zahlreiche Mitglieder der Bande um Carlo Fett kannten sich bereits seit ihrer Jugend. Nicht weil sie Nachbarn waren, sondern weil sie als Minderjährige immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten und zusammen in sogenannten Besserungsanstalten für Jugendliche gelandet waren. Luxemburg hatte sich seine eigenen Verbrecher gezüchtet.
Was vor 40 Jahren noch als selbstverständlich galt, sollte es im 21. Jahrhundert nicht mehr sein. Trotzdem bleibt Repression der Grundgedanke des Luxemburger Justizwesens im Umgang mit straffälligen Jugendlichen. Seit 1993 und dem ersten Besuch des Anti-Folter-Komitees des Europarats steht das Großherzogtum regelmäßig in der internationalen Kritik. Dass Jugendliche viel zu schnell weggeschlossen werden und am Ende sogar in einem Erwachsenengefängnis landen können, sind nur einige der festgestellten Mängel.
Trennung zwischen Schutz und Strafe
Auch wenn es darum geht, europäische Texte in Sachen Jugendschutz zu übernehmen, lässt die Politik sich viel Zeit. Die Richtlinie, die nun endlich umgesetzt werden soll, stammt aus dem Jahr 2016. Verhandelt hatte sie der damalige Justizminister Felix Braz (Déi Gréng) während der Luxemburger EU-Präsidentschaft.
Jede Straftat eines Minderjährigen ist in erster Linie ein Hilfeschrei.“ein Sozialarbeiter
Es war eine klare Notwendigkeit, dass nun gleich drei Gesetzestexte zu Jugendschutz und Jugendstrafrecht das System endlich anpassen. 2022 von der grünen Justizministerin Sam Tanson auf den Instanzenweg geschickt, sind die drei Texte nun auf der Zielgeraden vor der Abstimmung im Parlament angekommen.
Nichts weniger als einen „Paradigmenwechsel“ verspricht der Gesetzentwurf zum Jugendstrafrecht. Und es stimmt, wenn auch nur in dem Sinne, dass es nun einen Unterschied gibt zwischen Jugendstrafrecht und Jugendschutz. Entsprechend werden auch die Kompetenzen neu verteilt. In Sachen straffälliger Jugendlicher ist der „Service central de l’assistance sociale“ (SCAS) verantwortlich, der der Generalstaatsanwaltschaft untergeordnet ist. Das zum Bildungsministerium zählende „Office National de l’Enfance“ (ONE) seinerseits kümmert sich um Probleme, die nicht unter das Strafgesetzbuch fallen oder wenn die Täter noch nicht strafmündig sind. Somit gibt es erstmals eine klare Trennung.
Zu frühe Strafmündigkeit
Einige Experten, die mit dem Dossier vertraut sind, hegen Zweifel, ob das ausreicht, um den Herausforderungen gerecht zu werden. „Zwar ist es gut, dass nach 33 Jahren Stillstand endlich etwas passiert. Doch die Denkweisen sind die gleichen geblieben“, findet der ehemalige Präsident der Menschenrechtskommission und Kinderpsychologe, Gilbert Pregno. Ein zentraler Kritikpunkt …
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