Die Stadt Luxemburg hält Daten zur Verkehrssicherheit unter Verschluss. Es ist nicht der erste Versuch einer Verwaltung, sich der gesetzlichen Informationspflicht zu entziehen. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob die Verantwortlichen damit durchkommen.

Eigentlich sollte es nur um Zebrastreifen gehen. Der Verein „Zentrum für urbane Gerechtigkeit“ (ZUG) analysierte, welche Straßenüberquerungen in der Hauptstadt als gefährlich eingestuft werden müssen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse am 20. Oktober 2021 ließ die Stadtverwaltung aufhorchen. Denn: Laut ZUG soll ein Drittel aller Fußgängerüberwege gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Diese sieht nämlich vor, dass die Fußgänger zu beiden Seiten einer Überquerung fünf Meter freie Sicht haben müssen. Parkplätze direkt vor einem Zebrastreifen sind demnach nicht erlaubt.

Das soll laut der Analyse von ZUG in der Stadt Luxemburg vielerorts dennoch der Fall sein. In einer Gemeinderatssitzung am 15. November 2021 widersprach Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt der Darstellung des Vereins. Der DP-Politiker erklärte, dass nur 32 von rund 1.800 Straßenüberquerungen nicht der Norm entsprächen. Um welche es sich dabei handelt, wollte die Stadt Luxemburg allerdings nicht sagen.

Größtmögliche Geheimhaltung

Der Verein ZUG gab sich damit jedoch nicht zufrieden. Er stellte einen Antrag im Rahmen des Gesetzes über eine transparente und offene Verwaltung, um die Analyse der Stadt Luxemburg zu den Zebrastreifen zu erhalten. „Wir wollten uns eigentlich nur mit der Sicherheit von Straßenüberquerungen beschäftigen. Das Mauern der Verantwortlichen hat nun jedoch dazu geführt, dass es auch um die Informationspflicht der Gemeinde geht“, sagt Thorben Grosser vom ZUG im Gespräch mit Reporter.lu.

Die Gemeinde kam dieser Forderung allerdings nicht nach, obwohl die „Commission d’accès aux documents“ (CAD) sie dazu verpflichtete, die Dokumente zu veröffentlichen. Dem Verein blieb also nichts anderes übrig, als vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Mitte September hielten die Anwälte des Vereins und der Stadt Luxemburg dort ihre Plädoyers. Dabei ging es mittlerweile natürlich um mehr als nur Zebrastreifen.

La CAD déplore que la Ville de Luxembourg ne lui ait pas communiqué les documents sollicités (…).“
Gutachten der „Commission d’accès aux documents“ (CAD)

Aus der Argumentation der Anwälte wurde offensichtlich, dass es sich nicht nur für die Antragsteller, sondern auch für die Gemeinde um eine Prinzipienfrage handelt. „Es steht viel auf dem Spiel, denn es betrifft alle Gemeinden“, begann Steve Helminger sein Plädoyer im Namen der Stadt Luxemburg. Laut dem Anwalt habe der Gemeinderat ein Recht darauf, Einblick in die Entscheidungen des Schöffenrats zu erhalten. Im Umkehrschluss, so der Anwalt, bedeute dies, dass einem einfachen Bürger dieses Recht nicht zustehe …