Ein ungesicherter Graben und gravierende Sicherheitsmängel führten 2022 in Tetingen zum Tod eines Bauarbeiters. Im Prozess um fahrlässige Tötung geht es nicht nur um fehlende Schutzmaßnahmen, sondern auch um die privaten Interessen eines Angeklagten.

Im Februar 2022 wurde in Tetingen ein Graben für einen 35-jährigen Bauarbeiter zur tödlichen Falle. Eine freistehende, 4,2 Tonnen schwere Mauer stürzte auf ihn und klemmte seinen Brustkorb ein. Erst ein Baggerfahrer konnte den Mann befreien. Rettungskräfte brachten ihn schwer verletzt ins Krankenhaus, wo er fünf Tage später starb.

Die Ermittler der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) und der Kriminalpolizei stellten am Unfallort gravierende Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften fest. Der mehr als 1,25 Meter tiefe Graben war nicht abgesichert. Unter diesen Bedingungen hätten dort keine Arbeiten durchgeführt werden dürfen.

Deshalb müssen sich die beiden Verantwortlichen der Baufirma, Paulo T. und Francesco G., sowie das Unternehmen selbst wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen die Arbeitsgesetzgebung vor einer Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten. Dabei geht es auch um die Frage, welche Rolle die privaten Interessen eines der Angeklagten bei den Arbeiten spielten.

Ein undokumentiertes Nebenprojekt

Denn der Graben war gar nicht für die eigentliche Baustelle vorgesehen, auf der in der Laangertengaass in Tetingen ein neues Haus entstehen sollte. Die beiden Angeklagten hatten den Graben bereits im Oktober 2021 für eine Drainage ausgehoben, die später auf einem Nachbargrundstück verlegt werden sollte.

Für den Neubau mussten größere Mengen Erdreich abgetragen werden, weil sich ein Teil des Grundstücks an einem Hang befand. Ein Teil der Erdarbeiten sollte auch auf dem angrenzenden Gartengrundstück eines Nachbarn stattfinden. Der Zugang zu diesem Grundstück war schriftlich geregelt worden. Die Verlegung des Wasserablaufs hingegen war nur mündlich vereinbart worden.

Die Drainage sollte den Ermittlungen zufolge weder dem Neubau noch dem Besitzer des Gartengrundstücks dienen. Sie sollte vielmehr Feuchtigkeitsprobleme in einem dazwischenliegenden Zweifamilienhaus beheben. Die obere Wohnung gehörte einem der angeklagten Geschäftsführer der Baufirma, Paulo T., die untere seiner damaligen Partnerin. Vor allem in den unteren Bereichen soll es erhebliche Feuchtigkeitsprobleme gegeben haben …