Seit vielen Jahren schon soll das Gemeindegesetz, dessen letzte Änderung auf das Jahr 1988 zurückgeht, reformiert und an die Gegebenheiten der Zeit angepasst werden. Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) hat nun einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht, mit dem weitere Teile dieser Reform umgesetzt werden sollen. Sie betreffen unter anderem die Verhaltensregeln für Ratsmitglieder, die strafrechtliche Verantwortung der Gemeinde sowie den „Congé politique“.
So soll erstmals ein Deontologiekodex für Gemeinderäte gesetzlich verankert werden. Zwar konnten auch bisher Ratsmitglieder bei Gesetzesverstößen, allen voran gegen die öffentliche Ordnung, belangt werden, doch gab es keine einheitlichen Verhaltensregeln bei ethischen oder moralischen Fragen. Künftig wird etwa geregelt, dass die Lokalpolitiker Geschenke bis zu einem Maximalwert von 150 Euro annehmen dürfen. Was darüber hinaus geht, muss in den Besitz der Gemeinde übergehen.
Ähnlich wie für Abgeordnete soll es in Zukunft denn auch für Kommunalpolitiker eine Interessenbekundung („Déclaration d’intérêt“) geben. Darin sollen sie ihren Beruf, ihre Aktivitäten, ihre Beteiligungen und ihre Sitze in Verwaltungsräten offenlegen. So soll Interessenkonflikten vorgebeugt und für mehr Transparenz gesorgt werden. In diesem Sinne wird auch die Öffentlichkeit Zugang zu dem Dokument erhalten.
Künftig soll den Ratsmitgliedern zudem mehr politischer Urlaub zustehen. Die Anpassung macht sich vor allem in größeren Gemeinden bemerkbar. So erhält beispielsweise der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer Kommune mit 3.000 bis 5.999 Einwohnern vier zusätzliche Stunden, das Oberhaupt einer Gemeinde mit 6.000 bis 9.999 Bürgern sechs Stunden mehr.
Ratsmitglieder ohne Bürgermeister- oder Schöffenmandat profitieren vor allem von sechs zusätzlichen Stunden für die Arbeit in den Syndikaten. In Zukunft wird denn auch nicht mehr von „Congé politique“ die Rede sein, sondern von „Décharge pour activités politiques“. Laut Innenministerium werde dies der Sache eher gerecht, da es sich nicht um Urlaub handele, wie aus der Begründung des Gesetzestextes hervorgeht.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch die strafrechtliche Verantwortung der Gemeinde eingeführt werden – eine langjährige Forderung des Gemeindeverbands Syvicol. Bisher konnten bei Gesetzesverstößen in Ausübung ihres Mandats allein die Politiker persönlich haftbar gemacht werden, nun wird die bis dato bestehende strafrechtliche Immunität der Gemeinde abgeschafft. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass nun Lokalpolitiker eine Immunität erhalten. Bei wissentlichen Gesetzesverstößen können sie auch weiterhin persönlich belangt werden. (GS)