Die Vergütung, die dem Großherzog jedes Jahr vom Staat zugestanden wird, soll durch ein neues Gesetz geregelt werden. Staatsminister Xavier Bettel (DP) hat einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht. Am Betrag, den das Staatsoberhaupt selbst erhält, ändert sich nichts. Der Entwurf fügt sich vielmehr ein in die Bestrebungen, die Luxemburger Monarchie zu reformieren. Er steht denn auch in direktem Zusammenhang mit der Verfassungsrevision, die am 1. Juli in Kraft tritt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Großherzog in seiner Funktion als Staatsoberhaupt („le Chef de l‘Etat“) 523.103 Euro jährlich erhält. Dem Erbgroßherzog („le Grand-Duc Héritier“) wird eine Vergütung von 217.985 Euro zugestanden. Beide Beträge sind indexgebunden und entsprechen 24.674 beziehungsweise 10.282 Indexpunkten. Beide Summen spiegeln die aktuelle Situation wider, wie aus der Begründung des Textes hervorgeht.

Der Entwurf legt auch eine Dotierung für das ehemalige Staatsoberhaupt („l’Ancien Chef de l’Etat“) fest, nämlich ebenfalls 217.985 Euro. Diese Funktion gibt es in der aktuellen Konstellation nicht, nachdem der frühere Staatschef Großherzog Jean im April 2019 verstarb. Ebenfalls geregelt wird durch den Entwurf die Vergütung für einen möglichen Statthalter („Lieutenant-Représentant“): Dieser soll ebenfalls 217.985 Euro erhalten.

Klar geregelt sein soll die Vergütung auch im möglichen Szenario, in dem der Großherzog zeitweilig nicht fähig ist, seine Funktion als Staatschef wahrzunehmen, der Erbgroßherzog aber noch minderjährig ist. In diesem Fall erhält der Staatschef weiterhin 523.103 Euro, zusätzlich bekommt der Regent, der stellvertretend für den Erbgroßherzog regiert, den gleichen Betrag.

In keinem Fall soll es zu einer Kumulierung von Ämtern und demnach zu einer Mehrfachvergütung kommen, hält der Gesetzentwurf fest. Ansonsten stehen die steuerfreien Beträge den Beziehern aber zu ihrer freien Verfügung, solange diese „ihre Rolle und ihre Funktionen im Interesse des Landes ausüben“. Bisher setzte sich die Vergütung des Staatsoberhaupts aus zwei Arten von Entschädigungen zusammen: der sogenannten Zivilliste und den Repräsentationskosten.

Das neue Gesetz soll, wie die gesamte Reform der Monarchie, eine größere Transparenz gewährleisten und bei den Kosten des großherzoglichen Hofes eine strikte Trennung zwischen dem offiziellen und dem privaten Teil vornehmen, wie in der Begründung des Entwurfs festgehalten wird.

Hintergrund ist der sogenannte Waringo-Bericht, der 2020 eine Reihe von Missständen, vor allem beim Umgang mit dem Personal, offengelegt hatte. Der seitdem laufende Reformprozess ist aber immer wieder von Negativschlagzeilen begleitet. Erst vor Kurzem hatte das „Lëtzebuerger Land“ von erneuten Problemen zwischen der Frau des Großherzogs und Angestellten berichtet. Am Rande seiner Staatsvisite in Lettland kommentierte Großherzog Henri die Vorkommnisse, wie zuerst „Radio 100,7“ meldete. In der Folge reagierte auch das Staatsministerium, wie das „Luxemburger Wort“ berichtete. (GS)


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