Das Parlament beschloss diese Woche einstimmig mehrere Änderungen, die die Luxemburger Gesetzgebung an die Empfehlungen der „Groupe d’action financière“ (GAFI) im Kampf gegen Finanzkriminalität anpassen sollen. Die internationale Organisation führt im Herbst eine Kontrolle in Luxemburg durch. Als ein „Potpourri“ von Änderungen im Strafrecht bezeichnete Berichterstatter Charles Margue (Déi Gréng) den am vergangenen Mittwoch angenommenen Text.

Einen „Paradigmenwechsel in der Steuerpolitik“ nannte dagegen Gilles Roth (CSV) eine Änderung bezüglich der internationalen Rechtshilfe. Bislang behielt sich Luxemburg das Recht vor, Anfragen ausländischer Behörden abzulehnen, wenn sie steuerliche Vergehen betrafen. Diese Ausnahme wird nun abgeschafft. Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Gutachten, dass sie diese Möglichkeit seit 2017 nicht mehr genutzt habe. Auch der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar befürchtete in einer Sitzung des Justizausschusses, dass ausländische Behörden nun Massenanfragen stellten könnten – sogenannten „fishing expeditions“.

Weitere Änderungen betreffen die Aktivitäten, die im Kampf gegen Geldwäsche unternommen werden müssen. Ein konkreter Punkt bezieht sich auf die Einträge im „Registre des fiducies et des trusts“, die Dienstleister nun regelmässig überprüfen müssen. In einem Gutachten beklagte das „Institut des Réviseurs d’Entreprises“, dass dies viel Aufwand bedeute, weil es keine Möglichkeit gebe, Änderungen im „Registre des bénéficiaires effectifs“ automatisiert zu erfassen.

Eine weitere Gafi-Empfehlung entfernte das Parlament aufgrund einer „opposition formelle“ des Staatsrates aus dem Gesetz. Personen, die in NGOs Aufgaben übernehmen, sollten die Möglichkeit erhalten, Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die „Cellule du renseignement financier“ (CRF) zu melden. Die Kompetenzen der CRF sollten erweitert werden, um solche Meldungen annehmen zu können. Um den Beschluss der anderen Änderungen nicht zu verzögern, wurde auf diesen Teil verzichtet, erklärte Berichterstatter Charles Margue.

Ein weiteres Gesetz zum Kampf gegen Finanzkriminalität beschloss das Parlament ebenfalls vergangene Woche – allerdings mit enormer Verspätung. Mit diesem Text passt Luxemburg seine Strafprozessordnung so an, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) auch in Luxemburg Ermittlungen durchführen kann. Diese EU-Institution mit Sitz in Luxemburg ist zuständig für den Kampf gegen Subventionsbetrug und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Die europäischen Staatsanwälte haben ihre Arbeit vor über einem Jahr aufgenommen – doch erst jetzt schuf Luxemburg den nötigen Rechtsrahmen. Das Problem war, dass die delegierten Staatsanwälte des EPPO sowohl Aufgaben eines Untersuchungsrichters als auch eines Staatsanwaltes haben – Bereiche, die in Luxemburg grundsätzlich getrennt sind. Das habe dem Parlament und dem Justizministerium „viel Kopfzerbrechen“ bereitet. (LS)