Die Erhaltung kulturellen Erbes ist in Luxemburg regelmäßig Gegenstand angeregter Debatten. Dies zumeist dann, wenn historische Gebäude vom Abriss bedroht oder in extremis davor gerettet werden. Ein neues Denkmalschutzgesetz soll plötzlichen, kostspieligen Baustopps künftig vorbeugen: Erhaltenswerte Bausubstanz soll frühzeitig erkannt sowie geschützt werden. Insgesamt soll den betroffenen Akteuren mehr Planungs- und Rechtssicherheit gegeben werden.

Es ist ein ambitioniertes Unterfangen und so fiel denn auch das Wort Paradigmenwechsel mehr als einmal im Parlament, wo das Gesetz am vergangenen Donnerstag mit einer breiten Mehrheit von 54 Stimmen verabschiedet wurde. Konkret teilt der Text, mit dem das bestehende Gesetz aus dem Jahre 1983 reformiert wird und mehrere internationale Konventionen umgesetzt werden, das Kulturerbe in vier Kategorien ein.

Zum einen in archäologisches Kulturerbe …