Die Rekordstrafe der luxemburgischen Datenschutzbehörde CNPD gegen den Onlineversandhändler Amazon scheint Bewegung in die europäische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung gebracht zu haben – wenn auch nicht auf ganz freiwilliger Basis.
„Das Herumstochern unserer Regierung in Sachen Amazon und CNPD ist einfach nur belanglos“, sagt die Abgeordnete Viviane Reding (CSV) und macht gegenüber Reporter.lu ihrem Ärger Luft. Die ehemalige EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, in deren Amtszeit die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) eingeführt wurde, ist wenig beeindruckt von der Antwort auf ihre parlamentarische Anfrage an Medienminister Xavier Bettel (DP).
Viviane Reding wollte – zusammen mit ihrem Parteikollegen Laurent Mosar – wissen, ob der amerikanische Multi bereits Einspruch gegen die Geldstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro, welche die Datenschutzbehörde Ende Juli wegen Missachtung des DSGVO verhängt hat, eingelegt hat und ob die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD über genug Ressourcen verfüge, um einen solchen Prozess zu meistern.
Unwissen über Einspruch von Amazon
In seiner Antwort gibt sich Xavier Bettel ausweichend und verweist darauf, dass die Behörde weder über spezifische Dossiers kommunizieren, noch ihre Entscheidungen veröffentlichen kann, solange der Rechtsweg nicht ausgeschöpft ist. Was die Ressourcen angeht, versichert der Medienminister, dass die CNPD eine der einzigen fünf europäischen Datenschutzbehörden sei, die in einem Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) angaben, über ausreichend Budget zu verfügen.
Sieht man sich den Bericht etwas genauer an, ergibt sich aber ein differenzierteres Bild. Zwar stimmt es, dass die luxemburgische Datenschutzbehörde zusammen mit den Kollegen aus Österreich, Ungarn, Zypern und Litauen ihr Budget als genügend einschätzt, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können …
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