Befristete Grenzkontrollen gehören auch nach Schengen zur Realität der EU dazu. Die jüngsten Kontrollen im Rahmen der Corona-Pandemie stehen jedoch rechtlich auf wackligen Beinen. Dennoch wird das Abkommen auch diese Krise überstehen – nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen.
Ausgestattet mit einer Einkaufstüte betrat ein Mann vor wenigen Wochen die Brücke am Grenzübergang in Bollendorf. In einem Video ist zu sehen, wie er von der Absperrung in der Mitte der Brücke zurück zur Luxemburger Seite geht. Ein deutscher Polizist läuft ihm hinterher und stellt ihn noch auf der Brücke zur Rede. Das Video verbreitete sich schnell in den sozialen Medien. Es zeigt nur eine der zahlreichen – teils absurden – Kontrollen an der Luxemburger Grenze, die das Unverständnis vieler Luxemburger angesichts der Kontrollen nur noch verstärkte.
Seit vergangenem Samstag sind die Grenzen nun wieder offen – zumindest zu Deutschland. Im sogenannten Schengen-Raum bleibt diese zurückgefundene Normalität zurzeit jedoch eher die Ausnahme. Die europäischen Staaten wollen sich erst langsam wieder an die Bewegungsfreiheit herantasten, die sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie in vielerlei Hinsicht eingeschränkt haben. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass „Schengen“ von Kritikern totgesagt wird. Ebenso fraglich ist aber, ob die jüngsten Kontrollen langfristig mit dem Schengener Abkommen vereinbar sind.
Deutsches Vorgehen fragwürdig
Sind die Grenzschließungen rechtens? Laut dem Abkommen gehört eine Pandemie eigentlich nicht zu den Gründen für eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Jedoch können Mitgliedstaaten im Falle einer sanitären Krise die Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern einschränken – was faktisch einer Einführung von Grenzkontrollen gleichkommen kann. Die Europäische Kommission bewertete die Maßnahmen letztlich pragmatisch. Bis jetzt wurden alle Grenzkontrollen hingenommen …
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