Die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stellten die Ordnungskräfte und die Politik vor ganz neue Herausforderungen. Rund sechs Monate nach den ersten Ausschreitungen bei solchen Demos zogen die Polizei und die zuständigen Ministerien nun Bilanz – und legten dar, wie das Strafrecht infolge der Ereignisse verschärft werden soll.

Zwischen Dezember und Februar fanden binnen zwölf Wochen insgesamt zwölf Demonstrationen statt, bei denen die Polizei mit einem größeren Aufgebot zugegen war. Pro Demo waren im Schnitt 400 Beamte im Einsatz. Zweimal wurden Ordnungskräfte aus Belgien, samt Wasserwerfer, hinzugezogen. Diese Zahlen gaben die Ministerien für Justiz und für innere Sicherheit diese Woche bekannt.

Im Rahmen der Proteste hatte der Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox (Déi Gréng), der Polizei bei neun Gelegenheiten die Möglichkeit für erweiterte Identitätskontrollen gegeben. Insgesamt wurden so 751 Kontrollen durchgeführt. Bekanntlich war in Luxemburg-Stadt auch eigens für die Corona-Proteste eine Demonstrationszone eingerichtet worden.

20 Personen wurden bei den Protesten festgenommen. Dies, weil sie Waffen mit sich führten oder sich aggressiv gegenüber der Polizei verhielten. Und eben solche Angriffe auf Polizeibeamte sollen künftig härter bestraft werden. Ein Gesetzentwurf, den der Ministerrat, wie Reporter.lu berichtete, vergangene Woche annahm, sieht entsprechende Anpassungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung vor.

Widerstand gegen die Staatsgewalt („Rebellion“) soll demnach künftig mit zwischen sechs und 24 Monaten Haft geahndet werden. Sind Waffen im Spiel, kann sich die Strafe auf bis zu drei Jahre erhöhen. Neu ist, dass auch der Einsatz von Farbgeschossen oder Rauchbomben gegen Polizisten geahndet werden soll. Ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden sollen künftig Spuckattacken gegen Beamte, wie es sie bei den Demos wiederholt gegeben hatte. Generell soll die Verbreitung gefährlicher Substanzen mit Geldstrafen von 2.000 bis 5.000 Euro bestraft werden.

Wie von Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) angekündigt, soll auch das unerlaubte Sammeln und Verbreiten personenbezogener Daten („Doxing“) unter Strafe gestellt werden. Diesbezüglich drohen bis zu sechs Monate Haft und Geldbußen bis 5.000 Euro. Handelt es sich bei den Zielpersonen um Minister, Abgeordnete, Richter, Journalisten oder deren Familienangehörige, können sich die Strafen auf bis zu zwei Jahre Gefängnis und 10.000 Euro Bußgeld erhöhen.

Zudem sollen Polizisten in Zukunft bei allen möglichen Straftaten, auf denen Haftstrafen stehen, verdeckt und unter falschem Namen im Internet ermitteln können. Bisher war dies nur bei einer Gefahr für die Staatssicherheit oder Terrorismus der Fall. Das Gesetz soll noch im Juni auf den Instanzenweg gebracht werden. (GS)


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